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Das neue Datenschutzrecht unter der Lupe - Diskussion zur Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das neue Datenschutzrecht will einen modernen Rechtsrahmen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Europäischen Union bieten. In einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beleuchten Experten aus Wirtschaft sowie Daten- und Verbraucherschutz heute in Mainz die Vor- und Nachteile der neuen Regelungen.

„Die Reform war dringend erforderlich. Sie ist das Ergebnis zäher und langwieriger politischer Verhandlungen“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aus der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche sind in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche neuartige Gefahren für den Schutz privater Daten erwachsen. Die neuen Datenschutzrechte stärken die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen. Die Verbraucherzentrale wird die Anwendung des neuen Datenschutzrechts aufmerksam beobachten und, wenn Lücken sichtbar werden, von der Politik eine Nachbesserung einfordern.“

Derzeit vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein neuer Datenmissbrauch oder ein enormes Datenleck bekannt werden. Das neue Regelwerk verspricht hier einen besseren Schutz durch mehr Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Datenverarbeitung und durch einen höheren Bußgeldrahmen bei Rechtsverstößen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, sieht vor allem die erheblichen Verbesserungen, die die Datenschutz-Grundverordnungen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bringt: “Neben bestehenden Rechten wie demjenigen auf Auskunft wird nun das `Recht auf Vergessenwerden´ durch die DS-GVO festgeschrieben. Auch das durch die DS-GVO neu eingeführte Recht auf Datenübertragbarkeit, also die einfache Möglichkeit, die eigenen Informationen von einem alten zu einem neuen Anbieter als “Datenpaket“ mitzunehmen, bedeutet eine große Erleichterung im Alltag. Und der Einzelne kann seine Rechte mit Hilfe der Datenschutzbeauftragen einfacher durchsetzen.“

Per Meyerdierks, Beauftragter für den Datenschutz bei Google Germany, erläutert die Herausforderungen des Unternehmens bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung. Stefan Mairose, Abteilungsleiter Audit und Technik beim Konzerndatenschutz der Deutschen Bahn, gibt Einblicke in Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, macht auf das laufende Gesetzgebungsverfahren der ePrivacy-Verordnung aufmerksam, wo eine Verwässerung des bestehenden Datenschutzniveaus droht.

Weitere Informationen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

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