Die Verantwortung für den am 22. September 2009 entdeckten Datenschutzverstoß bei einer Marketing-Firma in Mainz, die hunderte von Personalakten und Bewerbungsunterlagen illegal in öffentlichen Altpapier-Containern entsorgt hatte, ist aufgeklärt. Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, mitteilte, hat sich der verantwortliche Unternehmensleiter auf Grund des öffentlichen Drucks den Behörden gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die von den Polizeibehörden sichergestellten Unterlagen werden jetzt - unter Aufsicht des Landesdatenschutzbeauftragten - ordnungsgemäß vernichtet, so dass weiterer Schaden für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die früheren Bewerber nicht mehr entstehen kann. Wegen der gravierenden Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zur sorgfältigen Vernichtung personenbezogener Daten wurde außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches mit der Verhängung eines Bußgeldes in vierstelliger Höhe bereits vor dem Abschluss steht.
Ingesamt zeigt der Vorfall, so Wagner, dass die Unternehmen mit Personaldaten sorgfältig umgehen müssen. Dies gilt nicht nur bei der Erhebung und der Verwendung der Daten, sondern auch bei deren Vernichtung. Wer gegen diese Sorgfaltspflichten verstößt, richtet nicht nur erheblichen Schaden an, er enttäuscht auch das Vertrauen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und muss mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Datenschutzverstöße sind keine Kavaliersdelikte.