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Datenschützer: Dopingbekämpfung muss Privatsphäre der Sportler beachten - Gesetzgeber ist gefordert -

- Pressemitteilung vom 26. Juli 2011

Die Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz fordern vom Gesetzgeber auf Bundesebene, ein Gesetz zum Anti-Doping-System in Angriff zu nehmen, das die Privatsphäre der Sportlerinnen und Sportler bei Doping-Kontrollen sichert. In beiden Ländern haben sich Betroffene an die Datenschutzbeauftragten gewandt, weil sie gegenüber den Anti-Doping-Organisationen minutiös ihre Lebensführung offenlegen müssen, bei der Entnahme der Urinproben ihre Intimsphäre nicht gewährleistet wird und sie Gefahr laufen, möglicher Weise ungerechtfertigt als Dopingsünder an den Pranger gestellt zu werden.

Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben daraufhin eine Analyse des Anti-Doping-Verfahrens in Deutschland vorgenommen und kommen zu dem Ergebnis, dass das von der nationalen und der internationalen Dopingagentur, der NADA und der WADA geregelte und praktizierte Verfahren grundlegenden Anforderungen des Datenschutzes nicht genügt: Die Pflicht, die tägliche Erreichbarkeit für Anti-Doping-Kontrolleure über das in Kanada beheimatete Internetsystem ADAMS jeweils drei Monate im Voraus als sog. Whereabouts sicher zu stellen, ist unverhältnismäßig und verletzt grundlegende Datenschutzprinzipien. Die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten sowie die Verantwortlichkeit hierfür ist nicht gewährleistet. Die Art und Weise der konkret praktizierten Anti-Doping-Kontrollen ist zu weitgehend und schießt teilweise über das berechtigte Ziel, Doping zu verhindern, hinaus. Die geforderten Unterwerfungserklärungen der Sportlerinnen und Sportler unter diese Kontrollmaßnahmen sind rechtlich nicht akzeptabel.

Die beiden Datenschutzbeauftragten schlagen vor, das Doping-Bekämpfungsverfahren gesetzlich zu regeln und hierbei sicherzustellen, dass dem Datenschutz und den Belangen der Betroffenen durch eine konsequente Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen wird, auch durch die Einbeziehung von Sportlervertretungen bei der Erarbeitung der Bekämpfungs-Konzepte.

Die Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert und Edgar Wagner erläutern Ihren Vorstoß: Die Sportler stehen vor einem durch sie nicht lösbaren Dilemma: Entweder sie verzichten auf die Wahrung ihrer grundrechtlich gewährleisteten Privatsphäre und können an internationalen Wettkämpfen teilnehmen oder sie pochen auf ihre Rechte und werden ausgeschlossen. Mit einem Gesetz zum Anti-Doping-System kann und muss der Zielkonflikt zwischen sauberem Sport und Schutz der Privatsphäre zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Bisher entziehen sich die Sportfunktionäre und die Politik ihrer Fürsorgepflicht. Nur über ein Gesetzgebungsverfahren kann zudem der politische Druck gegenüber den internationalen Sportverbänden und der WADA aufgebaut werden, dass auch dort ein vertretbarer Mindeststandard beim Datenschutz eingehalten wird.

Die Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein und des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz ist im Internet verfügbar unter

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-PfalzHintere Bleiche 34, 55116 MainzTel.: 06131 208-2449, Fax: -2497E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-HolsteinHolstenstr. 98, 24103 KielTel: 0431 988-1200, Fax: -1223Email: mail(at)datenschutzzentrum.de

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