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Datenschutz auf gutem Weg - 5 Jahre DS-GVO

Heute vor 5 Jahren ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam geworden. Viele erwarteten damals einen großen Knall, der alles verändert. Trotz dieser Erwartungshaltung waren damals wie heute diejenigen gut aufgestellt, die sich auch schon vor der DS-GVO an die datenschutzrechtlichen Vorgaben gehalten hatten, denn die DS-GVO brachte zwar auch Neuerungen, vor allem konsolidierte und vereinheitlichte sie aber die Vorgaben, die auch zuvor schon in vielen Mitgliedstaaten galten.

Information und Beratung gegen Furcht vor Neuerungen

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI)war es zunächst ein Anliegen, die öffentlichen Stellen und Behörden in Rheinland-Pfalz sowie die Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz ihre Niederlassung haben, nicht mit den Neuerungen und Unsicherheiten allein zu lassen. Deswegen hatte er schon in den Monaten vor Geltungsbeginn der Verordnung gemeinsam mit seiner Behörde durch eine Informationsoffensive gesamtheitlich Kommunen, Unternehmen, Verwaltungen und Freiberufler, wie z.B. Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen über die Neuerungen der DS-GVO informiert und die Landesregierung bei den erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen beraten und unterstützt. Viele der damals aufgebauten Informationsnetzwerke haben bis heute Bestand, wie z.B. der Runde Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.

Das Informationsangebot auf der Webseite des LfDI zur DS-GVO mit zahlreichen eigenen Materialien und Papieren der Datenschutzkonferenz und des Europäischen Datenschutzausschusses dient auch heute noch als wichtige Informationsquelle für Verwaltung, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger. Auch die vom LfDI in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz etablierte Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ bereitete die Neuerungen der DS-GVO für die Ärzte und Ärztinnen sowie die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zielgruppenorientiert auf und bietet nach wie vor wichtige Hilfestellungen für die praktische Umsetzung.

Wirksamer Rechtsschutz der betroffenen Personen

Die Wirksamkeit der DS-GVO zeigte sich schnell. Die Beschwerden der betroffenen Personen, die ihre Datenschutzrechte durchsetzen wollten, nahmen stark zu, die Anzahl der Meldungen von Datenschutzverletzungen stiegen stetig und auch die Beratungsanfragen sind fortwährend hoch. Dies erforderte eine personelle Verstärkung der Behörde und auch eine teilweise Umstrukturierung. „Meine Behörde ist gewachsen, um den steigenden Herausforderungen gerecht werden zu können. Dazu habe ich bestimmte Bereiche, wie z.B. die Bearbeitung der Datenpannen und die Rechtsdurchsetzung zentralisiert, um ein einheitliches Handling zu gewährleisten und die Fachbereiche zu entlasten. Dies hat sich bewährt“, resümiert der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Kugelmann.

Einheitlicher Datenschutz und geeinte Datenschutzaufsicht

Einheitlicher Datenschutz in Europa bedeutet insbesondere eine einheitliche Datenschutzaufsicht. Dies verlangt nach Kooperation, Abstimmungen und Kohärenz. Die Kooperationsmechanismen in der DS-GVO funktionieren und die Datenschutzaufsicht in Deutschland hat sich neu aufgestellt, um schlagkräftig und möglichst geeint ihre weitgefächerte Expertise in den europäischen Diskurs zum Datenschutz und zur Auslegung der DS-GVO einzubringen. Einen wichtigen Beitrag leistet dazu nicht zuletzt die Datenschutzkonferenz, die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. „Die Datenschutzkonferenz hat sich als wichtiges, national und international anerkanntes Experten- und Aufsichtsgremium fortentwickelt und immer stärker institutionalisiert, um bei den drängenden Fragen des Datenschutzes und der Digitalisierung seitens der Wirtschaft, des öffentlichen Sektors und nicht zuletzt der Gesellschaft schnelle und fundierte Antworten geben zu können.“ kommentiert Prof. Dr. Kugelmann diese Entwicklungen der Datenschutzkonferenz, die er als Vorsitz des Arbeitskreises DSK 2.0 begleitet.

Mit gestärktem Rücken in die Zukunft

Nach 5 Jahren Wirksamkeit der DS-GVO wird das Fahrwasser zwar ruhiger, aber keinesfalls langsamer. Denn durch die „Data-Acts“, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden oder derzeit verhandelt werden, wie z. B. die KI-Verordnung, kommen neue Aufgaben, neue Abgrenzungsfragen und vielleicht auch neue Zuständigkeiten auf die Datenschutzaufsichtsbehörden zu. Hinzu treten neue, zukunftsweisende Technologien und Sparten, die eine datenschutzrechtliche Begleitung erfordern. „Künstliche Intelligenz (KI) ist bereits seit 2019 für mich ein Thema, dessen datenschutzrechtliche Begleitung drängt. Den Anfang hatte die DSK – unter meinem damaligen Vorsitz – mit der Hambacher Erklärung gemacht. Darin zeigen wir auf, wie eine datenschutzkonforme KI möglich sein kann. Dies möchten wir weiter voranbringen“, erklärt Prof. Dr. Kugelmann. Aber auch das Vorhaben der Landesregierung, Rheinland-Pfalz zu dem führenden Standort für Biotechnologie zu etablieren, möchte der Landesbeauftragte tatkräftig mit seiner Expertise unterstützen.

Der Landesbeauftragte blickt in die Zukunft: „Die Datenschutz-Grundverordnung ist als technikoffene Verordnung zukunftsfähig und bietet die Regeln, aber auch den Gestaltungsspielraum für die Entwicklung zukunftsweisender, moderner Technologien und Digitalisierungsvorhaben. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Vorgaben der Verordnung von großer Bedeutung. Mit diesem guten Werkzeug in der Hand möchte ich die Wandlungsprozesse der Informationsgesellschaft effektiv, konstruktiv und zukunftsorientiert begleiten in Rheinland-Pfalz, in Europa und auch darüber hinaus.“

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