"Durch die geplanten Änderungen wird das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes modernisiert, und die Polizeibehörden werden mit zeitgemäßen und verhältnismäßigen Befugnissen ausgestattet", sagt Kugelmann. "Es zeigt sich, dass der Gesetzgeber neben den polizeilichen Erfordernissen auch die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im Blick hat. Insbesondere die Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform ist dem Landesgesetzgeber gelungen. Das Ziel, Freiheit und Sicherheit in Balance zu bringen, kann mit dem Gesetzentwurf erreicht werden. Durch eine stärkere Transparenz der polizeilichen Datenverarbeitung werden auch die Kontrollrechte des LfDI gestärkt."
Kugelmann betont: "Dem Entwurf zufolge wird darauf verzichtet, Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden, die für manche Bedrohungslagen gefordert werden, übermäßig zu erweitern. Es ist etwa nicht vorgesehen, neue Möglichkeiten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung oder zu DNA-Analysen (etwa zur Feststellung des Geschlechts, des Alters, der Augen-, Haar- und Hautfarbe von Spurenverursachern) zu schaffen. Zudem ist nicht geplant, der Polizei künftig zu erlauben, Bodycams innerhalb von Wohnungen einzusetzen; kommunale Vollzugsbedienstete sollen weiterhin Bodycams nicht nutzen dürfen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers sind schon allein deswegen klug, weil entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern derzeit teilweise gerichtlich überprüft werden."
Der Landesdatenschutzbeauftragte sagt weiter: "Der 200 Seiten lange Gesetzentwurf ist ausführlich, zukunftsgewandt und hat zum Teil Vorbildcharakter. Aus meiner Sicht ist er an wenigen Stellen verbesserungswürdig: So sind etwa die Vorgaben an die Polizei, wann Daten gelöscht werden müssen, weiterhin zu weitgehend. Die pauschale Beibehaltung langer Höchstspeicherfristen ist unabhängig vom Speicherungsanlass nicht überzeugend. Dies gilt insbesondere, da im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die sogenannte „Mitziehautomatik“ vorgesehen ist. Diese führt dazu, dass durch jede neue Speicherung personenbezogener Daten über eine Person ältere Daten zu dieser Person länger aufbewahrt werden müssen. Eine Löschung wird dann unter Umständen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Dies hätte man in der Novelle aufgreifen und verbessern können."
Der LfDI hat beim Landtag Rheinland-Pfalz eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG-E) sowie beamtenrechtlicher Vorschriften eingereicht.