Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Edgar Wagner begrüßt das Urteil des EuGH, wonach auch die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, soweit sie private Datenverarbeiter kontrollieren, von jeder Weisung durch Regierungsstellen völlig frei sein müssen. Dies bedeutet eine Stärkung des Datenschutzes, die sich auf die Intensität und Qualität der Aufgabenwahrnehmung positiv auswirken wird, erklärte Wagner. Zu Recht bezeichne der EuGH die Aufsichtsbehörden als Hüter der Grundrechte und Grundfreiheiten der Unionsbürger, die bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben objektiv und unparteiisch vorgehen müssten.
Unmittelbare Folge dieses Urteils wird sein, dass auch die Bundesländer, in denen - anders als in Rheinland-Pfalz - die Datenschutzaufsichtsbehörden noch in die Verwaltung eingegliedert sind, diese Aufgabe den unabhängigen Datenschutzbeauftragten übertragen werden. Damit wird eine Änderung der Herangehensweise an Datenschutzfragen, eine insgesamt größere Öffentlichkeitswirksamkeit der Tätigkeit, eine Betonung der Aufklärungsarbeit gegenüber den Bürgern und eine Verstärkung der datenschutzpolitischen Initiativen der Datenschutzaufsichtsbehörden verbunden sein, meinte Wagner.
Es werde Aufgabe des Landtags sein, die Konsequenzen der Entscheidung für das Landesdatenschutzgesetz zu prüfen. Auch das LDSG sieht bislang die Rechtsaufsicht der Landesregierung im nicht-öffentlichen Bereich vor. Da diese Aufsicht aber bisher praktisch keine Rolle gespielt habe, werde sich an der tatsächlichen Unabhängigkeit seiner Behörde durch das Urteil nur wenig ändern, so Wagner.
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weitere Informationen
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010