„Die Pandemie zeigt, wie der Datenschutz als Sündenbock herhalten muss, wenn Dinge schief gehen. Es vergeht kein Tag, an dem nicht behauptet wird, dass die Pandemie leicht in den Griff zu bekommen sei, wenn wir nur den Datenschutz zurechtstutzen würden", so die Datenschutzbeauftragten von Berlin und Rheinland-Pfalz. Richtung und Unterton einer Reihe von Beiträgen zur gesellschaftlichen Debatte böten Anlass zu großer Sorge und wichtige Tatsachen würden nicht ausreichend wahrgenommen. „Problematisiert wird nicht, dass die Gesundheitsämter noch immer nicht alle an die digitale Infrastruktur angeschlossen sind. Problematisiert wird nicht, dass US-amerikanische Dienste es sich vorbehalten wollen, die Daten von Kindern für eigene, meist kommerzielle Zwecke zu verarbeiten. Behauptet wird stattdessen, dass die Datenschützer*innen den Kindern das Lernen verbieten wollen.“
Der Datenschutz stehe gesellschaftlichen Herausforderungen nicht im Wege, sagen Smoltczyk und Kugelmann. Es gehe darum, die Errungenschaften der Digitalisierung und die bürgerlichen Grundrechte, die die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sind, zu schützen. „Der Datenschutz ist kein Supergrundrecht, das über anderen Grundrechten steht, aber er ist ein Grundrecht. Und als Grundrecht steht er in einer ständig neu auszutarierenden Wechselwirkung mit den anderen Grundrechten. Dass die Entscheider*innen es sich damit nicht leichtmachen, ist gut so, denn diese Anforderung stellt ein freiheitlicher Rechtsstaat, auch und gerade in Krisenzeiten."
Smoltczyk und Kugelmann betonen: „Ein angemessener Datenschutz darf dem Virus nicht zum Opfer fallen. Der Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor. Er trägt zu Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung bei. Der Datenschutzstandard in der Europäischen Union, der weltweit nachgeahmt wird, muss als Erfolg gefeiert werden. Auf diesen Erfolg kann man stolz sein.“
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