Datenschutzbeauftragter begrüßt Nutzungsverbot von Facebook an rheinland-pfälzischen Schulen

- Pressemitteilung vom 21. Oktober 2013

Seit heute werden die Schulen in Rheinland-Pfalz vom Bildungsministerium darüber unterrichtet, dass über Facebook keine schulische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfinden soll. Facebook-Freundschaften zwischen Lehrkräften und Schülern kommen damit ebenso wenig in Betracht wie die Nutzung von Facebook als Lernplattform. Ein vom Landesbeauftragten verfasstes Zusatzkapitel zum Handbuch Schule.Medien.Recht und ein Merkblatt für alle Lehrkräfte geben nunmehr einen verbindlichen Rahmen für die Schulen in Rheinland-Pfalz vor.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, hierzu: Die pädagogische Forderung nach einer verstärkten Facebook-Präsenz von Lehrkräften, um die Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern besser verstehen zu können, stößt hier an juristische Grenzen. Sie gebieten, das Schulische vom Privaten zu trennen. Diese Trennung ist auch deshalb notwendig, weil der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule mit dem Geschäftsmodell von Facebook (Verkauf persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke) nicht zu vereinbaren ist. Bei der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist Facebook daher tabu.

Es gibt Alternativen für die schulische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern: Beispielsweise die auf Moodle basierende Lernplattform lernenonline, die den rheinland-pfälzischen Schulen kostenfrei zur Verfügung steht.

Wir werden auf einer eigenen neuen Jugend-Homepage auf diese und andere jugendrelevante Datenschutzthemen eingehen, so Wagner weiter. Hierzu erfolge in Kürze eine Terminankündigung.

---

weitere Informationen

  • Schule.Medien.Recht
    • Baustein 2.7 Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verwendung von Facebook im Schulbereich
    • Merkblatt zu sozialen Netzwerken
  • Pressemeldung vom 24. Juli 2013 Keine Facebook-Nutzung durch Schulen
Zurück