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Datenschutzbehörde veröffentlicht Handlungsempfehlung zu Landestransparenzgesetz - Kugelmann: Behörden sollten jetzt mit Vorbereitungen starten

Staatliche Stellen müssen ab dem 1. Januar 2021 umfangreiche Umweltinformationen auf der Transparenzplattform des Landes veröffentlichen. Die Vorarbeiten sollten jetzt beginnen.

Behörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände müssen dann auf der Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz etwa Klimadaten, Informationen zur Wassergüte sowie Umwelt- und Hochwasserschutzkonzepten einstellen. Hierzu erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Professor Dieter Kugelmann: "Das Landestransparenzgesetz, das Ministerpräsidentin Malu Dreyer maßgeblich vorangetrieben hat, stellt einen Meilenstein im Sinne der Informationsfreiheit dar. Je mehr Informationen den Bürgerinnen und Bürgern proaktiv zur Verfügung gestellt werden, desto besser ist dies, um Transparenz und Offenheit zu zeigen. Je mehr staatliche Informationen Bürgerinnen und Bürger im Internet finden, ohne einen Antrag stellen zu müssen, desto mehr Vertrauen schafft das.“

Kugelmann sagt weiter: „Die Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz steht ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang zur Verfügung. Ab dem Zeitpunkt sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die benannten Informationen auf der Plattform zu veröffentlichen. Damit die Bürgerinnen und Bürger pünktlich auf all die Informationen zugreifen können, sollten nun rasch die Vorarbeiten starten. Es geht etwa darum vorzubereiten, welche Daten und Informationen hochzuladen sind und in welcher Form sie aufbereitet werden sollten." Zur Unterstützung der staatlichen Stellen hat der LfDI eine Handlungsempfehlung erstellt. Diese ist mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium und dem Landkreistag abgestimmt worden. In der Handlungsempfehlung ist ebenfalls dargelegt, dass neben dem Landestransparenzgesetz auch spezielle Rechtsvorschriften eine Vielzahl von öffentlichen Stellen verpflichten, bei ihnen vorhandene Umweltinformationen zu veröffentlichen, ohne dass eine Bürgerin/ein Bürger einen Antrag auf Informationszugang stellt.

Die Handlungsempfehlung kann auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz herunter geladen werden.

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