Datenschutzgerechter Einsatz von Informationssystemen im Krankenhaus

- Pressemitteilung vom 5. September 2012

In Fortsetzung des im Juni 2011 begonnenen Dialogs mit den Krankenhäusern im Lande hat heute der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte einen Workshop zum datenschutzgerechten Einsatz von Krankenhausinformationssystemen (KIS) durchgeführt. Hintergrund der Veranstaltung war die im Frühjahr 2011 von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu der Thematik veröffentlichte Orientierungshilfe (OH KIS). An der Veranstaltung nahmen neben zahlreichen Vertretern der betroffenen Krankenhäuser und Träger auch die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) teil.

Mit dem Workshop konnten in der Praxis noch bestehende Unklarheiten hinsichtlich der am besten geeigneten Vorgehensweise zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anliegen ausgeräumt und zugleich neue Impulse zur Verbesserung des Datenschutzniveaus beim Einsatz von Informationstechnologie im Krankenhausbereich gesetzt werden, stellte der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner am Ende der Veranstaltung fest. Zugleich sicherte Wagner den Einrichtungen auch zukünftig die Unterstützung seiner Behörde bei der Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus zu. Die zu diesem Zweck im Rahmen des Workshops mit den Teilnehmern abgestimmten Arbeitshilfen werden zeitnah bereit gestellt.

Ich erwarte von den Krankenhäusern und ihren Trägern nun ein zügiges Handeln. Die eingesetzten Systeme müssen auf ihre Datenschutzverträglichkeit hin überprüft werden, um möglicherweise bestehende Defizite in einem angemessenen Zeitraum beheben zu können teilte Wagner mit. Zugleich verwies er auf die in diesem Zusammenhang bestehende Verantwortung sowohl der Betreiber als auch der Hersteller von Krankenhausinformationssystemen für die Gewährleistung des Datenschutzes bei dem Einsatz von Krankenhausinformationssystemen. Wagner kündigte an, die seiner Zuständigkeit unterliegenden Einrichtungen zum Jahreswechsel 2012/2013 zum Sachstand zu befragen.

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