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Der Start ins neue Datenschutzzeitalter - Informationsveranstaltungen zur Datenschutz-Grundverordnung für Angehörige der Heilberufe in Trier und Mainz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat im Rahmen zweier Veranstaltungen Angehörige der Heilberufe über die Neuerungen informiert, die die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die ab 25. Mai 2018 unionsweit Geltung erlangen wird, mit sich bringt. Die Angehörigen dieser Berufsgruppe gehen täglich mit Gesundheitsdaten, also mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten um.

LfDI Prof. Dr. Kugelmann machte bereits in seinen ersten Sätzen deutlich, dass an den Schutz personenbezogener Informationen zur Gesundheit besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, denn die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterliegt eigenen Regeln, die zu beachten sind.
In einer Veranstaltung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten am 18. April in Trier führte der LfDI – zusammen mit Datenschutzexperten seiner Behörde – in das neue Datenschutzregime ein und stellte einen Maßnahmenkatalog zu deren praxisgerechter Umsetzung vor. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und mit Unterstützung der rheinland-pfälzischen Landesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer statt.
Gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hat der LfDI Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser im Land heute, am 23. April 2018, ins Landesmuseum Mainz geladen. Auch hier führte LfDI Kugelmann zusammen mit zwei seiner Mitarbeiter in die Grundzüge der DS-GVO und den von seiner Behörde erarbeiteten Maßnahmenkatalog ein. Die für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zuständigen Datenschutzbeauftragten der EKD und der katholischen Diözesen trugen ergänzende Informationen bei.
LfDI Kugelmann resümierte: „Die Nachfrage nach unseren Veranstaltungen ist auch im Bereich der Heilberufe enorm groß und verdeutlicht, dass den Verantwortlichen ihre hohe Verantwortung im Umgang mit den Patientinnen und Patienten bewusst ist. Es ist mir ein Anliegen und eine Freude mit Praktikern ins Gespräch zu kommen. Viele der offenen Fragen lassen sich im Rahmen der geführten Diskussionen klären, und zahlreiche der tradierten Prinzipien und Grundsätze des Datenschutzes bleiben auch unter der DS-GVO bestehen. Ich denke, es gelingt uns den Anwenderinnen und Anwendern mit unseren Ausführungen und Materialien zu zeigen, dass die Europäische Datenschutz-Grundverordnung zwar einen gewissen Aufwand mit sich bringt, aber einen ebenso erforderlichen wie handhabbaren Aufbruch in das digitale Zeitalter bedeutet.“

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