Die Datenschutzrevolution entlässt ihre Kinder

- Pressemitteilung vom 24. Mai 2016

Heute tritt das Datenschutzreformpaket der Europäischen Union in Kraft. Damit kommt ein langjähriger Prozess erfolgreich zum Abschluss, der eine Vereinheitlichung von Datenschutzstandards in Europa herbeiführt. Schon darin liegt ein großer Erfolg.

Die Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet einheitliche Standards des Datenschutzes in der EU. Das überwiegend erfreulich hohe Niveau lässt die deutsche Handschrift deutlich erkennen. Die Grundverordnung betrifft vor allem den Datenschutz gegenüber der Privatwirtschaft. Wenn die Regelungen der Verordnung in zwei Jahren, am 25. Mai 2018 wirksam werden, verfügt jede und jeder Einzelne über Rechte, die gegenüber dem augenblicklichen Standard sogar noch stärker und durchsetzungsfähiger sind. Beim Wechsel eines Anbieters etwa können die Daten problemlos mitgenommen werden. Das Recht auf Löschung erstreckt sich zukünftig ausdrücklich auch darauf, von Suchmaschinen nicht gegen seinen Willen angezeigt zu werden. Die Unternehmen müssen den Einzelnen stärker informieren und transparent über den Umgang mit Daten aufklären. Schließlich drohen bei Verletzungen des Datenschutzes erheblich gestiegene Sanktionen.

Für die Wirtschaft wird damit insgesamt ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen, um in der ganzen Europäischen Union tätig werden zu können. Die Datenschutzregeln der EU gelten dann auch für amerikanische oder andere Unternehmen, die in Europa ihre Dienste anbieten. Damit werden Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittstaaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau ausgeglichen. Umgekehrt gilt: Ein funktionierender Datenschutz wird zum Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen.

Allerdings ist auch eine Reihe von Schwächen der Grundverordnung zu verzeichnen. Teilweise können diese durch die Gesetzgeber in Deutschland noch ausgeräumt werden, die nun zum Tätigwerden aufgerufen sind. Dies betrifft den Bundesgesetzgeber, aber auch den Landtag in Rheinland-Pfalz.

Neben der Grundverordnung ist auch eine Richtlinie für den Datenschutz in Polizei und Justiz in Kraft getreten, die ebenfalls in zwei Jahren wirksam wird, weil sie umgesetzt werden muss. Im Bereich der Sicherheit stehen also ebenfalls Rechtsänderungen an.

Alle müssen sich auf den Mai 2018 einrichten: die Gesetzgeber, die Behörden und die Unternehmen. Und alle können auf die Unterstützung des LfDI Rheinland-Pfalz vertrauen, der seine bereits jetzt intensive Beratungstätigkeit noch ausbauen will und muss. Schon in der Übergangszeit gilt es also, die bestehenden neuen Herausforderungen anzunehmen. Der LfDI bedarf insoweit auch zukünftig einer angemessenen und angepassten Ausstattung, um diesen Prozess zu begleiten und die erweiterten Aufgaben wahrzunehmen, die schon bis 2018 und erst recht darüber hinaus auf ihn zukommen.

LfDI Prof. Kugelmann hält dazu fest: Die Verwirklichung der europäischen Datenschutzregeln wird eine gewaltige Kraftanstrengung für alle Beteiligten werden. Ich bin sicher, dass für den Datenschutz viel Gutes bewegt werden kann. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich sicher und vertrauensvoll in der digitalen Welt bewegen können. Dazu will und werde ich meinen Beitrag leisten.

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