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Die EU-Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Justiz und Inneres muss datenschutzfreundlich ausgestaltet werden

- Pressemitteilung vom 3. November 2015

Die EU plant, gemeinsam mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eine Richtlinie zu erlassen, die den Datenschutz für die Bereiche Justiz und innere Sicherheit regeln soll. Damit wird eine Mindestharmonisierung innerhalb der Europäischen Union beabsichtigt.

Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Kugelmann, erwartet, dass diese Harmonisierung auf einem hohen Datenschutzniveau stattfinden und dass der deutsche Gesetzgeber weiterhin Impulsgeber für die Schaffung eines effektiven Datenschutzrechts gerade auch im Bereich der Strafverfolgung und der inneren Sicherheit bleiben wird.

Auf europäischer Ebene sind die Beratungen über die Datenschutz-Richtlinie mit dem Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission in die entscheidende Phase eingetreten. Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat Forderungen formuliert, um die Ziele des Datenschutzes gegenüber den europäischen Akteuren zu verdeutlichen.

Diese Forderungen sind heute den europäischen Institutionen zugeleitet worden.

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