| Informationsfreiheit

„Drei Jahre Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz“ – ein Zwischenstand zur Informationsfreiheit

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz lud am 26. September 2019 ein in den Plenarsaal des rheinland-pfälzischen Landtags zu der Veranstaltung „Drei Jahre Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz – ein Zwischenstand“.

Zusammen mit vier Podiumsdiskutantinnen und –diskutanten sowie zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zog er eine Zwischenbilanz zu den ersten drei Jahren seit Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes. Zunächst wies Staatssekretärin Nicole Steingaß aus dem Innenministerium in einem Impulsvortrag unter anderem auf die Bedeutung einer transparenten und offenen Verwaltung für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen hin. Hierauf folgte eine Podiumsdiskussion zwischen Frau Steingaß, Frau Helena Peltonen-Gassmann (Stellvertretende Vorsitzende Transparency International Deutschland), Frau Sabine Yacoub (Landesvorsitzende BUND Rheinland-Pfalz), Herrn Harald Pitzer (Beigeordneter des Landkreistages Rheinland-Pfalz) und dem Landesbeauftragten, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.

Die Diskutantinnen und Diskutanten schilderten ihre Erfahrungen mit dem Landestransparenzgesetz und setzten sich mit der Frage auseinander, welcher Weg beschritten werden muss, um einerseits Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu gewährleisten und andererseits entgegenstehende schutzwürdige Belange zu berücksichtigen. Die Beteiligten wiesen darauf hin, dass durch Transparenz Populismus entgegengewirkt und Korruption bekämpft werden kann. Es wurde kritisiert, dass die Kontrolle staatlichen Handelns trotz Transparenz und Offenheit oftmals an der mangelnden Einwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger an den staatlichen Entscheidungsprozessen scheitert. Als Beispiel hierfür wurde die zu späte Einbindung in Gesetzgebungsvorhaben genannt. Das Publikum wurde in die Diskussion eingebunden und lieferte wertvolle Impulse, insbesondere zu den Herausforderungen, auf welche die Verwaltung bei der Gesetzesanwendung trifft. So wies eine Teilnehmerin darauf hin, dass die öffentlichen Stellen des Landes in sehr unterschiedlichem Umfang  mit der Gesetzesanwendung ausgelastet seien.

Prof. Dr. Kugelmann hält fest:

„Die Veranstaltung hat gezeigt, dass Rheinland-Pfalz Erfolge bei der Transparenz der Verwaltung vorzuweisen hat, zugleich aber auch noch weitere Schritte zu gehen sind. Der LfDI wird weiter aufklären und unterstützen, um die offene Demokratie mit informierten Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.“

Zurück