Gesetzgeber erneut vom Bundesverfassungsgericht gerügt
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Sie führe dazu, dass Provider bis zur Entscheidung in der Hauptsache Verbindungsdaten aus Telekommunikationsvorgängen nur bei schweren Straftaten an Ermittlungsbehörden weiterleiten dürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe sich damit in einer wesentlichen Frage der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder angeschlossen. Sie hatte gefordert, die Verwendung von Verbindungsdaten nicht auf minder schwerwiegende Straftaten und auch nicht auf solche mittels Telekommunikation begangene Straftaten zu erstrecken. Da das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von Gesetzesvorschriften im Eilverfahren nur sehr selten aussetzt, sei zu erwarten, dass es auch im Hauptverfahren nicht hinter seiner Eilentscheidung zurückbleibt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz begrüßt es außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in bisher ungewohnter Weise zum Rapport bestellt habe. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, so Wagner, dass das Gericht die Bundesregierung verpflichtet hat, bis September 2008 einen umfassenden Bericht über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.Der Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung füge sich ein in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und zur automatischen Kfz-Kennzeichenerfassung der letzten Wochen. In allen drei Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz gestärkt und dem Bundesgesetzgeber und verschiedenen Landesgesetzgebern bescheinigt, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht hinreichend beachtet zu haben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz appelliert daher ausdrücklich an die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern, sich in Zukunft stärker der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen und diese besser zu schützen als dies bislang der Fall war. Die Gesetzgeber verspielten Respekt und Ansehen, wenn sie vom höchsten deutschen Gericht ständig auf den Pfad der Datenschutz-Tugend zurückgeführt werden müssten.