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ELENA-Verfahren wird eingestellt - ein guter Tag für den Datenschutz

- Pressemitteilung vom 18. Juli 2011

Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem. Das Verfahren zur Erstellung elektronischer Entgeltnachweise (ELENA) sollte auf der Grundlage eines Bundesgesetzes die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell elektronisch an die Behörden übermitteln, die diese Daten zur Leistungsberechnung brauchen.

Aus Datenschutzsicht war vor Allem zu bemängeln, dass mit diesem Verfahren eine zentrale Datei mit sehr sensiblen Daten (Einkommensdaten) geschaffen werden sollte, die für viele Bürgerinnen und Bürger nie in Anspruch genommen würde - für all jene nämlich, die in ihrem Leben niemals Sozialleistungen in Anspruch nehmen würden. U.a. deswegen haben zahlreiche Bürger Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz erhoben.

Mit dem heutigen Datum haben nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überraschend verkündet, dass sie das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einstellen wollen.

Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die bisher gespeicherten Daten sollen unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat angekündigt, in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Ein in seiner Wirkung zweifelhaftes und aufwändiges Vorhaben mit hohem Gefährdungspotential für den Datenschutz wird damit begraben. Aus der Sicht des Datenschutzes ist diese Ankündigung sehr zu begrüßen.

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