Hintergrund des Verfahrens war eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, das aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen die den Betreiber einer Fanpage – die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein – ergriffen und im November 2011 angeordnet hatte, die Fanpage zu deaktivieren. Der EuGH führt in seinem Urteil aus, dass die Wirtschaftsakademie ebenso wie das amerikanische Unternehmen Facebook mit seiner irischen Tochtergesellschaft als in der Europäischen Union gemeinsam Verantwortliche für die erfolgte Datenverarbeitung anzusehen sind. Die Betreiber der Fanpages sind durch die Wahl der Facebook-Plattform mitverantwortlich, auch wenn sie keine direkte Einflussmöglichkeit auf die dortige Verarbeitung haben. Der EuGH sieht in der Einrichtung, Gestaltung und Konfiguration durch den Fanpage-Betreiber dessen Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher der Seite.
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann sieht sich in seiner Linie bestätigt: „Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern weise ich seit Jahren darauf hin, dass die Nutzung von Fanpages eine Vielzahl sensibler Daten generiert, die von Facebook unter intransparenten, datenschutzwidrigen Bedingungen verarbeitet werden. Der Wunsch nach einer Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit kann jedoch keine Datenschutzverstöße rechtfertigen. Durch die gestrige Entscheidung des EuGH sehen sich die Datenschutzbeauftragten in dieser Auffassung bestätigt: Es darf durch die Nutzung sozialer Medien keine datenschutzrechtlichen Verantwortungslücken geben. Das Urteil des EuGH fügt sich nahtlos in die neue Rechtslage seit Wirksamwerden der DS-GVO ein, die einen weiten Begriff der Verantwortlichkeit prägt.“
Der Landesbeauftragte wird das Urteil des EuGH zum Anlass nehmen seinen bestehenden Handlungsrahmen für die Nutzung Sozialer Medien zu konkretisieren, die verantwortlichen Stellen auf die Notwendigkeit der Anpassung ihrer Fanpages hinzuweisen und dies zu überprüfen.
Weitere Informationen:
Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 6.6.2018 "Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei: EuGH bestätigt gemeinsame Verantwortung von Facebook und Fanpage-Betreibern"