Europäisches Parlament votiert für den Datenschutz

- Pressemitteilung vom 11. Februar 2010

Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus und ein ebenso guter für den Datenschutz! So kommentierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das SWIFT-Abkommen zu stoppen. Mit diesem Abkommen hatte die Europäische Kommission den amerikanischen Sicherheitsbehörden unbegrenzten Zugriff auf Millionen von Kontodaten der EU-Bürger eingeräumt.

Ich werte es als ein ermutigendes Zeichen, dass das Europäische Parlament eine Datenschutzangelegenheit zum Anlass genommen hat, erstmals von seinen neuen Rechten Gebrauch zu machen, die ihm der Vertrag von Lissabon eingeräumt hat. Datenschutz und Parlamentarismus gehörten zusammen und zwar auf allen parlamentarischen Ebenen. In erster Linie sei es Aufgabe der Parlamente, die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu wahren und zu schützen. Zu diesen Rechten zählten auch die Datenschutzgrundrechte.

Das Nein des Europäischen Parlamentes sei allerdings nur ein erster Schritt. Das Europäische Parlament müsse nun in einem zweiten Schritt sicherstellen, dass ein zu erwartendes neues Abkommen den europäischen Datenschutzstandards Rechnung trage. Nach der heutigen Entscheidung gäbe es allerdings Grund, optimistisch zu sein.

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