| Informationsfreiheit

Europas Regierung muss transparenter werden

- Pressemitteilung vom 3. Juli 2014

Nicht nur die EU Kommission, auch der Rat der Europäischen Union (Rat) muss zukünftig seine Arbeit transparenter gestalten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EUGH) heute. Der Rat setzt sich aus jeweils einem Minister aus jedem Mitgliedstaat zusammen, zu seinen Aufgaben gehören die Ausgestaltung der EU-Politik und die Fortentwicklung der Verträge der Union.

Nach der Entscheidung des EUGH muss der Zugang zu Verhandlungsdokumenten des Rates, hier zum Bankdatentransfer zwischen den USA und der EU (SWIFT, später Terrorist Finance Tracking Programm, TFTP) vom Rat gewährt werden, da das Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Rates überwiegt.

Geklagt hatte die niederländische EU-Abgeordnete Sophia In't Veld. Sie berief sich auf ihr Recht auf Zugang zu Dokumenten der EU Organe (Europäisches Parlament, Rat und Kommission). Dieses Recht steht nach Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 jedem Unionsbürger sowie jeder natürlichen oder juristischen Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu.

Der Rat hatte den Antrag der Klägerin auf Einsicht in eine Stellungnahme der Ratsjuristen zur Rechtsgrundlage der SWIFT-Geheimverhandlungen zunächst abgelehnt. Das Gericht der Europäischen Union gab der Klägerin in erster Instanz Recht, da gerade Transparenz dem Handeln der Organe der Gemeinschaft in den Augen der Öffentlichkeit mehr Legitimität verleihe und eine öffentliche Diskussion erst ermögliche.

Gegen diese Entscheidung legte der Rat Berufung beim EUGH ein. Der EUGH entschied nun, dass der Rat den Nachweis schuldig geblieben sei, dass öffentliche Interessen durch die Veröffentlichung der Stellungnahme der Ratsjuristen gefährdet seien. Ein bloßer Verweis auf solche Ausnahmebestimmungen der Transparenz-Verordnung reiche nicht aus. Vielmehr müsse auch der Rat nachvollziehbar begründen und belegen, warum ein Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Rates im Einzelfall nicht bestehe.

Die Klägerin begrüßte die Entscheidung des EUGH und forderte, dass sich die EU weg von einem „Europa der Diplomaten, Diskretion und Verschwiegenheit“ hin zu einem bürgerfreundlichen Europa mit einer vertrauenswürdigen und transparenten Verwaltung entwickeln müsse. Es sei nicht akzeptabel, wenn der Zugang zu Dokumenten zwei lange und kostspielige Gerichtsverfahren nötige mache. Nicht jedem stünden dafür Zeit und Mittel zur Verfügung.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Edgar Wagner, sieht die Entscheidung des EUGH als wichtigen und konsequenten Schritt zur Verwirklichung einer größeren Transparenz in Europa. Nicht nur auf nationaler und regionaler Ebene müsse an der Transparenz der Verwaltungen gearbeitet werden; gerade auch auf europäischer Ebene müsse den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Dokumenten der europäischen Organe offen stehen. Nur so können sich die Bürgerinnen und Bürger Europas eine eigene Meinung bilden und sich gut informiert beteiligen. Dies führe zu einer Stärkung der Demokratie und zum Ausbau des Vertrauens der Europäer in Europa.

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