Die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages begegnet auch im Lichte neuester obergerichtlicher Rechtsprechung schweren datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dies in einem Kurzgutachten festgehalten und wird damit in ihren schon seit langem vertretenen Auffassungen bekräftigt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, wird nun die seiner Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen auf das neue Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages hinweisen.
Prof. Kugelmann erklärt dazu: „Das Verfahren, in dem der Europäische Gerichtshof die Grundlage für ein Vorgehen gegen Facebook-Fanpages gelegt hat, ist nun in Deutschland zum Abschluss gekommen. Wenig überraschend ist das Ergebnis, dass die erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigt wurden. Auf dieser Grundlage gilt es, nächste Schritte einzuleiten. Dabei wird die Handlungsempfehlung zur Nutzung sozialer Medien, die meine Behörde den öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt hat, zu berücksichtigen sein.“
Aufgrund der Berichte der öffentlichen Stellen zu den Handlungsempfehlungen hat der Landesbeauftragte bereits einen Überblick über die Nutzung sozialer Medien durch Behörden. Er wird weiter prüfen, ob die Landesbehörden Facebook-Fanpages betreiben. Falls ja, wird der Landesbeauftragte darauf hinwirken, dass diese Facebook-Fanpages deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können.
„Der Wunsch nach einer bürgernahen Kommunikation auch durch digitale Ansprache ist begrüßenswert und nachvollziehbar. Allerdings darf hier nicht zu Lasten der Bürger:innen auf rechtswidrig betriebene Social-Media Kanäle zurückgegriffen werden. Hier müssen alternative Kommunikationswege gefunden werden, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.“, so Prof. Dr. Kugelmann.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte das Vorgehen gegen die Facebook Fanpages bei ihrer 103. Konferenz beschlossen.
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