Presseberichten zufolge setzt Facebook eine Software gegenüber den eigenen Mitgliedern ein, die in Facebook-Chats und -Nachrichten nach Anhaltspunkten für mögliche Sexualstraftaten sucht. Neben verdächtigen Formulierungen werden dazu bestimmte Aspekte in der Beziehung der beteiligten Facebook-Mitglieder (z.B. das unterschiedliche Alter der Kommunikationspartner) herangezogen. Über diese Überwachung ihrer Kommunikation unterrichtet Facebook seine Mitglieder nicht.
So unterstützenswert das Ziel ist, sexuelle Belästigungen oder Schlimmeres zu verhindern, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, so muss dies doch rechtskonform erfolgen. Eine Stelle, deren Aufgabe das Ermöglichen von Kommunikation ist, darf sich solche Überwachungen nicht anmaßen. Man stelle sich vor, die Telekom würde alle Telefonate unter ähnlichen Aspekten prophylaktisch überwachen. Ein solches Vorgehen ist mit unserer Rechtsordnung unvereinbar.
So, wie sich die Situation darstelle, seien grundsätzlich alle Facebook-Mitglieder in diese Überwachung einbezogen. Facebook, so Wagner, unterliege in diesem Zusammenhang dem Telekommunikationsgeheimnis, das dem Diensteerbringer untersage, sich Kenntnis vom Inhalt der Telekommunikation zu verschaffen (soweit dies nicht der Diensteerbringung selbst dient). Facebook informiere seine Mitglieder über seine entsprechenden Aktivitäten nicht und hole noch weniger ihr Einverständnis für eine solche Auswertung ihrer Kommunikation ein. Völlig unklar sei auch, ob und wie lange solche ja lediglich vagen Verdachtsfälle gespeichert blieben und an wen die Daten weitergegeben würden. Facebook dürfe sich nicht die Befugnisse anmaßen, die allein den Strafverfolgungsbehörden zustehen und sich selbst zum Hilfssheriff ernennen. Zudem müsse auf jeden Fall vermieden werden, dass Nutzer ungerechtfertigt verdächtigt werden. Fälle wie der des Sozialarbeiters, der fälschlicherweise in Verdacht geriet, weil er auffällig viele minderjährige Facebook-Freunde - die von ihm betreuten Jugendlichen - hatte, belegen, welche Gefahren hier bestehen.
Facebook muss von seiner Big-Brother-Attitüde Abstand nehmen so Wagner. Dies ist nur ein weiteres Beispiel für die Intransparenz und Ignoranz, mit der Facebook Datenschutzaspekte behandelt.