Von vielen Menschen dieser Tage herbeigesehnt hat der Frühling in der Informationsfreiheit bereits Einzug gehalten. Seit Jahren appellieren die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder und des Bundes an die Landesgesetzgeber, flächendeckend allgemeine Regelungen für den Informationszugang zu schaffen. Mit Jahresbeginn hat sich die Landkarte der Informationsfreiheit wesentlich erweitert: Auch die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs verfügen nun über einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und konnten - ähnlich wie in Rheinland-Pfalz - im Rahmen einer Online-Konsultation im Vorfeld den Gesetzentwurf kommentieren.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Thüringen, Lutz Hasse, ist einen großen Schritt weiter gegangen. Er hat sich zu einer ungewöhnlichen Vorgehensweise entschlossen und am 9. Februar 2016 seinen eigenen Entwurf für ein thüringisches Transparenzgesetz vorgestellt. Ebenso wie in Rheinland-Pfalz werden in dem Entwurf das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsfreiheitsgesetz des Landes zusammengefasst und zudem proaktive Veröffentlichungspflichten für die öffentlichen Stellen des Landes normiert.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat durch Werkstattberichte von der Entstehung des Transparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz (TranspG RLP) die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen unterstützt. Am 18. Februar 2016 berichtete LfDI Kugelmann im Rahmen einer Veranstaltung im Thüringer Landtag in Erfurt von rheinland-pfälzischen Erfahrungen vom Beteiligungsverfahren zum TranspG RLP und der noch jungen Praxis der neuen Rechtsgrundlage. Den Vorstoß meines Thüringer Kollegen halte ich für ein engagiertes Projekt, das ich gerne unterstütze. Ich wünsche dem Freistaat, dass auch er bald den Schritt zur Informationsfreiheit 2.0 wagt und sich zur Freien und Hansestadt Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz in die Gruppe der Länder mit Transparenzgesetzen gesellt. Ziel muss ein, dass diese Art von Gesetz bald vom Leuchtturm zum bundesweiten Standard in Sachen Verwaltungsoffenheit wird.