Die französische Datenschutzbehörde hat Google zu einer Geldstrafe von 150.000,00 € verurteilt. Außerdem musste die Suchmaschine auf ihrer französischen Startseite für 48 Stunden folgende Information einblenden:
Bekanntmachung:
Der Sanktionen-Ausschuss der Französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) hat das Unternehmen Google zu einer Geldstrafe von 150.000,00 € wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen des Datenschutzgesetzes verurteilt. Diese Entscheidung ist abrufbar unter http://www.cnil.fr/linstitution/missions/sanctionner/Google/.
Google hatte versucht, die Auflage, eine Information über seine eigene Verurteilung einzublenden, aus dem Urteil streichen zu lassen. Man hätte sogar - wie Presseberichten zu entnehmen ist - eine höhere Geldstrafe in Kauf genommen, um den Image-Schaden abzuwenden. Dieser Versuch ist gescheitert.
Allerdings hat das Gericht über die Verhängung der Geldbuße noch nicht entschieden,
Die Datenschutzbehörden in Europa sind einhellig der Auffassung, dass die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen, die Google im März 2012 vorgenommen hatte, gegen das Datenschutzrecht verstößt. Danach kann das Unternehmen in verschiedenen Diensten wie Gmail, Youtube oder Google+ Nutzerdaten sammeln, kombinieren und weiterverwenden. Google hält dies ebenso wie die dazugehörigen Datenschutzerklärungen für rechtmäßig und hat sich bislang geweigert, datenschutzgerechte Änderungen vorzunehmen.
In Deutschland werden derzeit entsprechende Sanktionen vorbereitet (http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/privatsphaere-bestimmungen-von-google-auf-dem-pruefstand-1.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=bb137b3ed9d122da2135eab01246fd50).