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Gerichtsentscheidung zur Herausgaben wissenschaftlicher Gutachten des Landtags ist ein Erfolg für die Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem Verfahren, in dem es um die Herausgabe eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags erstellten Gutachtens ging, dessen Antrag auf Berufung abgelehnt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigt. „Der Beschluss des OVG ist ein Erfolg für die Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann.

„Der Beschluss des OVG ist ein Erfolg für die Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte in einem Verfahren, in dem es um die Herausgabe eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags erstellten Gutachtens ging, dessen Antrag auf Berufung abgelehnt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigt. Dieses hatte entschieden, dass die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten eine Aufgabe sei, die den Regelungen des Landestransparenzgesetzes unterliege und den Landtag verpflichtet, das betroffene Gutachten herauszugeben.

„Mit seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht die in der ersten Instanz vorgenommene Bewertung auf ganzer Linie bestätigt. Angesichts komplexer Probleme und vielfältiger Einflussfaktoren, bedarf es einer ausreichenden Transparenz von Entscheidungskriterien und -prozessen damit staatliches Handeln die notwendige Akzeptanz erfährt und das Vertrauen in demokratische Prozesse erhalten bleibt. Die Parlamente sind davon nicht ausgenommen“, so Prof. Kugelmann.

„Allerdings geht es dabei nicht um eine schrankenlose Offenlegung aller Faktoren und Prozesse der politischen Willensbildung. Um gute Entscheidungen treffen zu können, muss auch die Möglichkeit bestehen, im Vorfeld und außerhalb des Brennglases der öffentlichen Wahrnehmung, unterschiedliche Argumente zu bedenken und Alternativen zu bewerten.  Diesen insoweit bestehenden Kernbereichsschutz der Fraktionen hat das Gericht grundsätzlich anerkannt. Außerhalb dieses Kernbereichs müssen jedoch Transparenz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gewährleistet und Informationen zugänglich sein. Informationsfreiheit ist ein zentrales Gut unserer Demokratie. Sie macht staatliches Handeln transparent und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an politischen Prozessen. Ich freue mich, dass die Justiz dies vorliegend bestätigt hat.“

 Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Oberverwaltunsgerichts Mainz

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