Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass Aufnahmen durch Google Street-View nunmehr auch in kleinen Gemeinden auf dem Land erfolgen. Dies ist neu. Entgegen den zwischen dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten und Google getroffenen Vereinbarungen wurde dies nicht vorher öffentlich angekündigt. Die entsprechende Webseite von Google (http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q6) nennt nur Ziele für die Monate Juni und Juli. Von Orten wie Vielbach im Westerwaldkreis, Lehmen im Kreis Mayen-Koblenz und Stromberg im Kreis Bad Kreuznach ist dort keine Rede: dort überall sind jedoch Aufnahmefahrzeuge von Google gesichtet worden.
Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte hat seinen Hamburger Kollegen auf diesen Verstoß gegen die getroffenen Absprachen hingewiesen und gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Er weist nochmals auf die Möglichkeit hin, Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person und des eigenen Hauses einzulegen; das Muster eines solchen Widerspruchsschreibens an Google findet sich auf der Webseite des Landesdatenschutzbeauftragten unter http://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuell/2009/images/google_widerspruch.pdf.