Grenzen des europäischen Datenschutzrechts

- Pressemitteilung vom 2. April 2012

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt es ausdrücklich, dass sich der Bundesrat am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Landesregierung gegen eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen und eine Subsidiaritätsrüge gegen die von der Europäischen Kommission vorgelegte Datenschutzgrundverordnung eingelegt hat.

Dies sei kein Votum gegen ein möglichst hohes Datenschutzniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Im Gegenteil: In Zeiten von Facebook, Google und Co. seien die Daten der Bürgerinnen und Bürger sogar noch effektiver zu schützen als dies zurzeit der Fall sei. Die Frage sei nur, auf welchem Weg dies am besten zu erreichen sei, so Wagner.

Eine europäische Datenschutz-Grundverordnung sei der falsche Weg. Abgesehen davon, dass sie über die Kompetenzzuweisungen der EU hinausgehe, führe sie auch dazu, dass die bewährten Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und große Teile des bereichsspezifischen Datenschutzrechtes Makulatur würden. Vor allem aber habe eine Datenschutz-Grundverordnung zur Folge, dass die Datenschutzgrundrechte ausgehebelt und das Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz zur Seite geschoben werde. Das sei aus nationaler Sicht nicht zu akzeptieren und auch aus europäischer Perspektive nicht hilfreich. Denn die Entwicklung des Datenschutzrechts sei in der Vergangenheit ganz wesentlich vom Bundesverfassungsgericht beeinflusst worden, das in einer Vielzahl von Entscheidungen den Datenschutz gesichert, geformt und weiterentwickelt habe. Auf das Bundesverfassungsgericht als Garant und Motor des Datenschutzrechts könne deshalb - auch aus europäischer Perspektivei - nicht verzichtet werden, zumal es der effektivste Weg für die Bürgerinnen und Bürger war und ist, ihre Datenschutzgrundrechte geltend zu machen. Dass davon zuletzt mehr als 20 000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht hätten, sei ein besonderer Wert, der nicht gedankenlos aufgegeben werden dürfe. Der Europäische Gerichtshof sei jedenfalls kein gleichwertiger Ersatz.

Datenschutz ist auch eine Frage der Kultur, und diese hat sich in den Mitgliedstaaten unterschiedlich entwickelt. Das muss auch von der Europäischen Kommission respektiert werden. Deshalb ist unmittelbar und allgemein geltendes europäisches Datenschutzrecht nur dort notwendig, wo es national nicht gewährleistet werden kann: bei Google, Facebook und Co., aber nicht für rheinland-pfälzischen Schulen, auf rheinland-pfälzischen Plätzen, in der Arztpraxis um die Ecke oder im Cafe am Domplatz.

Zurück