Illegaler Datenhandel bei der Debeka?

- Pressemitteilung vom 4. November 2013

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht Hinweisen nach, denen zufolge beim Versicherungsunternehmen Debeka mit Sitz in Koblenz über Jahrzehnte hinweg illegal Personaldaten von Referendaren, Lehramtsanwärtern und anderen jungen Beamten aufgekauft, weiter veräußert und zum Zweck der Vertragsanbahnung eingesetzt worden sein sollen. Verkäufer dieser Daten sollen Mitarbeiter mit Zugang zur Personalverwaltung öffentlicher Stellen, also öffentlich Bedienstete gewesen sein.

Eine Pressemitteilung der Debeka vom 31. Oktober 2013 bestätigt diese Praxis für die 1980er und 1990er Jahre, mittlerweile wird vom Unternehmen auch nicht mehr ausgeschlossen, dass sich diese illegale Praxis bis in die Gegenwart hineinzieht.

LfDI Edgar Wagner erklärte hierzu: Möglicherweise haben wir es mit einem doppelten Skandal zu tun. Zum einen, dass sich öffentlich Bedienstete über Jahrzehnte hinweg für den Bruch des Personalgeheimnisses haben bezahlen lassen; zum anderen, dass Debeka-Mitarbeiter auf unterschiedlichen Ebenen Kontaktdaten erworben, weiterverkauft und zur Vertragsanbahnung eingesetzt haben. Das eine wie das andere wären Straftaten, deren Verfolgung Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft ist. Soweit dabei Datenschutzverletzungen vorliegen, werden wir diese selbst aufklären und gegebenenfalls sanktionieren. Dabei werde es auch um die Frage gehen, ob die Debeka-Mitarbeiter auf eigene Rechnung oder auf Weisung bzw. mit Duldung der Debeka handelten.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde hat bereits am Wochenende ein Verfahren gegen die Debeka wegen Verdachts strafbaren Datenhandels eingeleitet. Dem Unternehmen wurde Gelegenheit gegeben, binnen kurzer Frist das Vertrauensleute-System der Debeka bei öffentlichen Stellen und den Erwerb von Beamtendaten durch eigene Mitarbeiter darzulegen und zu erklären, warum diese offenbar bekannte Praxis über Jahrzehnte vom Unternehmensvorstand nicht unterbunden wurde.Der LfDI wird sich darüber hinaus mit den personalverwaltenden Dienststellen des Landes in Verbindung setzen und um Mitteilung darüber bitten, in wieweit ihnen das Vertrauensleute-System der Debeka bekannt war und ob in diesem Zusammenhang auch Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt worden sind.

Abschließend erklärte LfDI Wagner: Nicht zum ersten Mal werden Vorwürfe dieser Art erhoben, bislang waren sie jedoch zumeist anonymer Art, betrafen Einzelfälle und waren nicht derart konkret. Es stellt sich nun die Frage, ob dieses nun aufgedeckte System immer noch besteht und vergleichbare Praktiken auch in anderen Versicherungsunternehmen und für andere Zielgruppen existieren.

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