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In der digitalen Gesellschaft sicher und frei leben!

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes Masing eröffnet die „Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht“.

Es ist das Dilemma des „Zeitalters des Terrorismus“: Während – nach den jüngst vorgestellten, neuen Zahlen des Global Terrorism Index des australischen Institute for Economics and Peace – weltweit die Zahl terroristischer Angriffe rückläufig ist, steigt die Zahl der Opfer in Europa. Geradezu reflexartig ziehen terroristische Anschläge Forderungen nach einer Verschärfung der bestehenden Sicherheitsgesetze und den Ruf nach einer Ausweitung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden nach sich. Jenseits der Bekämpfung des Terrorismus betreffen diese Diskussionen und ihre Folgen auch andere Formen von Kriminalität.
Staatliche Überwachungsmaßnahmen sollen Sicherheit schaffen und es ermöglichen, Attentate im Vorfeld zu verhindern. Der Staat müsse technologisch mit der Bedrohung Schritt halten, ist eine häufige Forderung. Dies gilt gerade hinsichtlich der Befugnisse der Polizei zum Eingreifen in die Kommunikation, wobei in der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt eine zentrale Rolle spielt. Wie dies gelingen kann, ohne die Freiheitlichkeit demokratischer Regierungssysteme und Gesellschaften zu unterminieren, erläuterte Prof. Dr. Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht an Hand des jüngsten Urteils zum BKA-Gesetz.
Prof. Dr. Matthias Bäcker, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht an der Universität Mainz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, waren überwältigt von der großen Resonanz auf die von ihnen ins Leben gerufene Reihe der „Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht“, die bereits am 13. Dezember fortgesetzt werden wird.
LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann hierzu: „Die Sicherheitsbehörden in Deutschland erfüllen ihre Aufgaben sehr gut, auch viele Attentate konnten verhindert werden. Sie verfügen über eine breite Palette von Mitteln. Es gilt nun, die Fortentwicklung der Sicherheitsarchitektur mit Maß zu gestalten. Die Verfassung als Wertordnung und in ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht bildet dafür die Grundlage. Der Rechtsstaat kann jedenfalls nicht um den Preis seiner Selbstpreisgabe erhalten werden.“

Die Professur für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht, so die vollständige Bezeichnung, wurde von der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppe Debeka gemeinsam mit der JGU und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) eingerichtet.

 

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