Ab dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise ausgegeben. Der neue Ausweis enthält neben der alten Funktionalität des Identitätsnachweises zwei neue Funktionen, die auf Wunsch genutzt werden können:
- die sogenannte eID-Funktion zum einfachen und verlässlichen Ausweisen im Internet;
- die Aufnahme einer qualifizierten elektronischen Signatur, mit der in elektronischer Form Verträge abgeschlossen werden können, die der Schriftform bedürfen.
Zusätzlich kann man auf dem Personalausweis auch seine Fingerabdrücke speichern lassen.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die eID-Funktion bei über 16-jährigen Personen bei Ausgabe des Ausweises automatisch aktiviert ist. Er rät, sich vor Abholung des Ausweises darüber Gedanken zu machen, ob dieser Dienst tatsächlich benötigt wird, ob also beabsichtigt ist, häufig Dienste im Internet in Anspruch zu nehmen, bei denen ein Identitätsnachweis erforderlich ist. Dies können beispielsweise Einkäufe oder virtuelle Behördengänge sein. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, sollte man diese Funktion gleich durch die Personalausweisbehörde deaktivieren lassen, weil diese Funktion (besonders im Verlustfall) auch missbraucht werden kann. Bei Bedarf kann sie jederzeit nachträglich wieder eingerichtet werden.
Das Aufbringen der elektronischen Signatur erfolgt nur auf Antrag.
Bei der Nutzung des Ausweises im Internet sollte beachtet werden, dass der eigene PC sicher ausgestattet ist, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt. Denn dieser neue Dienst kann nur dann sicher sein, wenn auch der einzelne Nutzer selbst etwas für einen sicheren heimischen Arbeitsplatz tut. Firewall und Virenscanner sind unerlässlich. Empfehlenswert ist es auch, nicht nur die einfachste Version eines Kartenlesers zu kaufen, sondern ein Kartenlesegerät zu erwerben, das eine eigene Tastatur besitzt. Auf diese Weise wird das Abgreifen der PIN erschwert.
Auf jeden Fall sollte das zum Personalausweis mitgelieferte Sperrkennwort sorgfältig aufbewahrt werden, damit bei Verlust des Ausweises sofort eine Sperrung erfolgen kann und eine unbefugte Nutzung oder Aktivierung der eID ausgeschlossen ist (Sperrhotline 0180 1 333 333).
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass es eine Folge der neuen Funktionalitäten des Personalausweises ist, dass niemand mehr aufgefordert werden darf, seinen Ausweis zu hinterlegen. Dies hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt. Als Erfolg des Datenschutzes ist auch zu nennen, dass es weder eine zentrale Bilddatenbank noch eine zentrale Datei der Fingerabdrücke der Personalausweisbesitzer geben wird.