| Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist kein Selbstläufer! Landtag bespricht den ersten Tätigkeitsbericht des Informationsfreiheitsbeauftragten

- Pressemitteilung vom 25. Juli 2014

Das Plenum des Landtags Rheinland-Pfalz hat gestern in öffentlicher Sitzung den ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des LfDI besprochen - und zwar durchaus kontrovers.

Die Abgeordneten von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN würdigten den Bericht als wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Informationsfreiheit (Abg. Haller) sowie als Grund zur Freude (Abg. Schellhammer) und betonten, dass erst mit der Schaffung des Amtes eines Informationsfreiheitsbeauftragten das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit mit Leben erfüllt worden sei. Demgegenüber bezeichnete die Abg. Kohnle-Gros den 1. Bericht als chaotische Materialsammlung, die man gerade noch so als Bericht durchgehen lassen könne.

Auch in der Sache schienen die Abgeordneten weit auseinander: Während der Abg. Haller (SPD) das in Aussicht genommene Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz, das zukünftig über das Medium Internet noch weitaus mehr behördliche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen soll, als mutigen Schritt bezeichnete und die Abg. Schellhammer (Bündnis90/DIE GRÜNEN) darin einen Meilenstein für eine beteiligungsfreundliche Gesellschaft sieht, warnte die Abg. Kohnle-Gros davor, dass mit Informationsfreiheitsanfragen zu häufig persönliche Einzelanliegen verfolgt würden, anstatt Fragen von allgemeinem Interesse aufzuwerfen.

LfDI Edgar Wagner bedankte sich zunächst für die sehr frühe parlamentarische Besprechung seines ersten Tätigkeitsberichts als Informationsfreiheitsbeauftragter, die er als Zeichen der Wertschätzung des Landtags für das Thema an sich und für die Arbeit seiner Behörde deutete. Wagner weiter: Die kontroverse Debatte zeigt aber auch, dass Informationsfreiheit und Transparenz der Verwaltung keine Selbstläufer sind, sondern der nachhaltigen Unterstützung bedürfen. Der LfDI sehe seine Aufgabe weiter an der Seite derjenigen, die für offenes Verwaltungshandeln und Bürgerbeteiligung eintreten.

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Zur Information:

Seit dem Jahr 2012 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz auch das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten (LfDI) inne. Im Rahmen dieser Aufgabe berät der LfDI sowohl die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz als auch die Behörden, an die Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gerichtet werden. Im Mai dieses Jahres hat der LfDI seinen ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt.

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