| Informationsfreiheit

Intensive parlamentarische Debatte zum Entwurf des Transparenzgesetzes für Rheinland-Pfalz

- Pressemitteilung vom 1. Juli 2015

Am gestrigen Mittwoch haben sich die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags in erster Lesung mit dem Entwurf der Landesregierung für ein Transparenzgesetz befasst. Intensiv wurde über die Eckpfeiler des Gesetzes diskutiert und um inhaltliche Aspekte gerungen.

Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer erläuterte den Mitgliedern des rheinland-pfälzischen Landtags den Gesetzentwurf und warb eindringlich für ihr Anliegen, einen Kulturwandel im Verhältnis von Bürger und Verwaltung herbeizuführen, indem der Zugang zu behördlichen Informationen nicht nur erleichtert, sondern vielmehr die Behörden sogar gesetzlich dazu verpflichtet werden, Informationen von sich aus auf einer Transparenzplattform zu veröffentlichen.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Marlies Kohnle-Gros, kritisierte die mit dem Projekt mittelbar verbundenen Kosten. Um die Transparenzplattform reibungslos mit Dokumenten befüllen zu können, plane die Landesregierung die kostenintensive Einführung der elektronischen Akte in Rheinland-Pfalz. Zudem monierte Kohle-Gros, dass der Landesgesetzgeber aus Kostengründen davon abgesehen hätte, die Kommunen in die proaktiven Veröffentlichungspflichten auf der Transparenzplattform einzubeziehen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Alexander Schweitzer, warf seiner Abgeordneten-Kollegin vor, den Gesetzentwurf und die daran gekoppelte Einführung der E-Akte ausschließlich unter dem Kostenaspekt zu betrachten, anstatt das gesamte Projekt als Investition in die Demokratie und damit in die Zukunft des Landes zu betrachten.

Ähnlich positionierte sich auch der für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechende Fraktionsvorsitzende Daniel Köbler, der zur Kostenfrage betonte: Die Demokratie in unserem Lande ist uns etwas wert. Zudem warb Köbler für das Gesetzesvorhaben, weil Rheinland-Pfalz bundesweit das erste Flächenland und das zweite Land nach der Freien und Hansestadt Hamburg wäre, in dem es ein Transparenzgesetz gäbe. Das Gesetz, so Köbler weiter, wird Strahlkraft auf Deutschland und darüber hinaus entfalten.

Die Fraktionen kamen darin überein, den Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung in den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu verweisen.

Edgar Wagner, der noch bis Ende September dieses Jahres kommissarisch das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bekleidet, zeigte sich erfreut über den fundierten inhaltlichen Austausch im Landtag: Ziel dieses Gesetzes ist es, einen neuen, offenen Politik- und Verwaltungsstil Wirklichkeit werden zu lassen. Mit dem breit angelegten Beteiligungsverfahren hat die Ministerpräsidentin deutlich gemacht, dass es ihr ein großes Anliegen ist, dieses Vorhaben schon in der Entstehungsphase intensiv zu diskutieren. Das Parlament hat diese Vorarbeiten aufgenommen und wird den Entwurf intensiv erörtern. Dazu wird auch der Informationsfreiheitsbeauftragte seinen Beitrag leisten.

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