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Keine schweren Datenschutzverstöße beim Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz

- Pressemitteilung vom 8. November 2000

Einer Meldung der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 8. November 2000 war zu entnehmen, dass der Landesrechnungshof schwere Verstöße gegen den Datenschutz beim DIZ (Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz) festgestellt habe und dass sich dies aus dem vertraulichen Teil des Berichts des Landesrechnungshofs ergebe.

Dies ist unzutreffend:

Beim DIZ und beim Betrieb des Landesdatennetzes wurden weder vom Landesrechnungshof noch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz schwere Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt. Richtig ist vielmehr, dass sich durch die Privatisierung der Telekom, die die Übertragungswege des Landesdatennetzes zur Verfügung stellt, neue strukturelle Fragen in Bezug auf die Sicherheit stellen. Diese hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Rudolf, bereits in seinem 17. Tätigkeitsbericht, der im Oktober 1999 veröffentlicht wurde, dargestellt. Der Landesrechnungshof hat sie bei seiner Prüfung aufgegriffen und vertieft. Gemeinsam ist ein Bedarf an neuen, weitergehenden Schutzvorkehrungen festgestellt worden, die zu ihrer Umsetzung eine gewisse Zeit benötigen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat hierzu geeignete Maßnahmen empfohlen. Er geht davon aus, dass diese bis Februar nächsten Jahres umgesetzt werden. Konkrete Datenschutzverstöße oder gar Verletzungen von Geheimhaltungsvorschriften sind von keiner Seite behauptet worden.

Prof. Rudolf fügt hinzu, dass aus seiner Sicht kein Anlass für die Nutzer des Landesdatennetzes und die Bürger besteht, beunruhigt zu sein. Horrormeldungen sind nicht angebracht.

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