Keine staatliche Unterstützung von Direktwerbung und Adresshandel! Landesregierung muss im Bundesrat die Notbremse ziehen

- Pressemitteilung vom 4. Juli 2012

Firmen sollen künftig für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels Melderegisterauskünfte erhalten, selbst wenn die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. So lautet eine Regelung im Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, das der Bundestag am 29.6.2012 in zweiter Lesung beschlossen hat.

Diese unscheinbare Änderung hätte schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden. Profitieren würden vor allem Auskunfteien und Adresshändler. Mit der Änderung würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften und geprüften aktuellen Adressen besorgen. Riesige inaktuelle private Datenbestände gibt es zuhauf. Adresshändler könnten sich wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach sogar weiterveräußern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner meint dazu: An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier unter Missachtung des Datenschutzes wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Ich fordere die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen diese Regelung zu stimmen und sich dieser Verschlechterung des Datenschutzes zu widersetzen.

Die vom Bundestag beschlossene Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ist zu finden unter

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf

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