Großes Interesse in den Medien hat das im Auftrag des ADAC von Prof. Roßnagel erstattete Gutachten über die Regelungen zum Kennzeichen-Scanning nach den Polizeigesetzen gefunden. Dabei wurde besonders hervorgehoben, dass die rheinland-pfälzische Regelung offensichtlich und in besonderem Maße verfassungswidrig sei; sie sei in ihren Voraussetzungen völlig konturlos, verstoße gegen Zuständigkeitsnormen (weil sie repressive Tatbestände regele) und verstoße wegen einer zweimonatigen Aufbewahrungsfrist für Nichttrefferfälle gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz.
Das Innenministerium des Landes hat dazu eine Stellungnahme verfasst, die die Sach- und Rechtslage im Lande zutreffend darstellt. Aus der Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten ist darauf hinzuweisen, dass er das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet hat. Das Kfz-Kennzeichen-Scanning hat er grundsätzlich kritisch bewertet. Deshalb war es ihm auch ein besonderes Anliegen, dass dessen Voraussetzungen möglichst eng gefasst wurden. Er hält die im Land gefundene Lösung für akzeptabel.
weitere Informationen
- Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport
- Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz vom 20. November 2007: Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts