Der aktuelle Hackerangriff auf Personen des öffentlichen Lebens erweist die Verwundbarkeit digitaler Kommunikation und berührt das Vertrauen in die offene Kommunikation in der Demokratie. Damit wird die essentielle Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die moderne Demokratie ebenso verdeutlicht wie die Notwendigkeit, auf die Möglichkeit solch unbefugter Verbreitung personenbezogener Daten vorbereitet zu sein und dann effektiv zu reagieren. Zwar mögen Handynummern oder E-Mail-Adressen nicht als politisch besonders sensibel oder geheimschutzbedürftig angesehen werden. Die Motivation des oder der Verantwortlichen mag auch eher auf Geltungsbedürfnis als auf grundsätzlichen Erwägungen beruhen. Es geht aber darum, dass der Einzelne selbst die Befugnis zur Entscheidung darüber haben muss, wer seine persönlichen Daten kennen soll und wer nicht. Informationelle Selbstbestimmung ist unabhängig von der Qualität der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hebt die Notwendigkeit des Selbstdatenschutzes hervor: „Jede und jeder muss sich bewusst machen, dass die alltägliche Kommunikation unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel eine gewisse Aufmerksamkeit erfordert, weil man auf Anbieter von Diensten und technische Infrastrukturen angewiesen ist“, so Kugelmann. „Hält man sich aber an einige Grundregeln wie die Datensparsamkeit und trifft Vorkehrungen etwa zur Verschlüsselung und Sorgfalt bei der Wahl von Passworten, gibt es keinen Grund, sich in der freien Kommunikation als zentralem Element der Demokratie beirren zu lassen.“
Im Hinblick auf den konkreten Fall bestehen noch Unklarheiten. Jedenfalls stammen die Daten aus sehr unterschiedlichen Quellen. Sie betreffen Personen des öffentlichen Lebens, die zwar oftmals eher Daten preisgeben, weil sie in der Öffentlichkeit stehen. Diese Personen ziehen aber die Grenze zwischen privat und öffentlich selbst und haben gerade ein besonderes Interesse daran, dass ihre privaten Daten auch privat bleiben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz prüft im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Kooperation mit anderen Behörden, ob und wie zeitnah eine Löschung oder zumindest Sperrung der Daten herbeigeführt werden kann. Da die Daten teils im außereuropäischen Ausland abgelegt und bereits gespiegelt sind, ist internationale Zusammenarbeit gefragt. Er prüft auch, inwieweit die Strafbestimmungen der Datenschutzgesetze greifen.
Die unberechtigte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten vieler Personen des öffentlichen Lebens macht einmal mehr klar, dass die Kommunikation mittels des Internet Risiken birgt. Risiken bestehen für die Privatheit und die Erhaltung von kommunikativen Rückzugsräumen, weil eine Vielzahl von Daten in teils schwer kontrollierbarer Weise übermittelt und gespeichert werden, ohne dass die betroffene Person den Überblick und die Verfügungsmacht behalten kann. Soweit allerdings die Verfügungsmacht des Einzelnen reicht, sollte insbesondere darauf geachtet werden, möglichst wenig gerade auch sensible Daten zu übermitteln, die angemessene Verschlüsselung von Daten und die Sicherung von Übertragungswegen zu wahren und Anbieter von Diensten zu nutzen, die einen hohen Standard des Datenschutzes gewährleisten. Ziel muss sein, die freie Kommunikation zu ermöglichen und zugleich Risiken zu vermeiden oder zumindest so weit als möglich zu verringern.
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