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Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet das Landestransparenzgesetz

- Pressemitteilung vom 12. November 2015

Der Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedete gestern das Landestransparenzgesetz. Kurzfristig wurde das Gesetz (ursprünglicher Gesetzestext LT-Drs. 16/5173) durch einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen an einigen Stellen nochmals geändert (LT-Drs. 16/5818). Das Gesetz wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Rheinland-Pfalz ist damit das erste Flächenland, in dem ein Transparenzgesetz verabschiedet wurde.

Das Gesetz vereint das derzeitige Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zu einem Gesetz. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Antragsverfahren verpflichtet das Landestransparenzgesetz die rheinland-pfälzischen Behörden Informationen proaktiv zu veröffentlichen. Dazu wird eine Transparenz-Plattform eingerichtet. Diese Veröffentlichungspflicht gilt bei amtlichen Informationen nicht für die Kommunen.

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