Landtags-Anhörung zu Google Street View Die Information der Bevölkerung über ihr Widerspruchsrecht ist von entscheidender Bedeutung

- Pressemitteilung vom 15. April 2010

Der Innenausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich heute mit den Datenschutzfragen befasst, die Google Street View aufwirft. Unter den Anzuhörenden haben der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner sowie die Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Carmen Gahmig, deutlich darauf hingewiesen, dass der neue Google-Dienst zu einer Bedrohung der Privatsphäre und zu missbräuchlichen Datennutzungen führen kann.

Im Rahmen der Anhörung äußerte der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Überzeugung, dass der Gesetzgeber strengere Hürden für solche globale Datenerfassungen errichten muss. Es könne nicht sein, dass ein us-amerikanisches Unternehmen Fakten schaffe, die kaum noch beeinflussbar seien und durch die die Rechte nahezu aller Bürger berührt seien.

Die Verbraucherzentrale sieht die Gefahr, dass die in Street View abgebildeten Gebäudeansichten in der Regel ohne großen Aufwand den jeweiligen Eigentümern oder Bewohnern zugeordnet werden können und damit mögliche vielfältige Rückschlüsse auf deren persönliche Verhältnisse zulassen. Kombiniert mit weiteren Daten aus Sozialen Netzwerken oder Twitter kann es hier zu gläsernen Verbrauchern kommen.

Sie sind sich einig - und dieser Gedanke wurde auch von den Abgeordneten betont -, dass jeder Haushalt über sein Recht auf Widerspruch gegenüber Google informiert sein und dass jeder auch eine bewusste Entscheidung treffen sollte, ob er mit der Darstellung seines Hauses im Internet einverstanden ist.

Sie weisen deshalb erneut auf die Möglichkeit der Einlegung von Widersprüchen hin; ein Widerspruch kann jederzeit, auch vorsorglich, eingelegt werden. Es muss dem Widersprechenden nicht bekannt sein, ob sein Haus tatsächlich aufgenommen worden ist. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sind zum Widerspruch berechtigt. Ein Nachweis dieser Eigenschaft muss grundsätzlich nicht beigefügt werden.

weitere Informationen

Die Musterschreiben können auch bei der Dienststelle des Landesbeauftragten angefordert werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-PfalzHintere Bleiche 3455116 MainzTelefon: (0 61 31) 2 08-24 49Telefax: (0 61 31) 2 08-24 97

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ergänzende Informationen

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