| Informationsfreiheit

Lehrerbewertungen im Internet sind erlaubt, aber nicht fair

- Pressemitteilung vom 24. Juni 2009

Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass die Bewertung von Lehrern durch Schüler in dem Bewertungsportal www.spickmich.de trotz der fehlenden Einwilligung der betroffenen Lehrer mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht vereinbar sind und nicht gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Die Meinungsfreiheit der Schüler wiege schwerer, zumal die klagende Lehrerin nicht in ihrer Privatsphäre, sondern nur in ihrer beruflichen Tätigkeit betroffen sei und keine konkrete Beeinträchtigung geltend gemacht habe.

Maßgeblich ist nicht, ob die Lehrerbewertung erlaubt sei, sondern ob sie auf faire Art und Weise durchgeführt wird. 

Zunächst sieht das Bundesdatenschutzgesetz in solchen Fällen zwingend vor, dass die Betroffenen darüber unterrichtet werden, wenn sie betreffende Daten in das Internet eingestellt werden. Außerdem sind Vorkehrungen zu treffen, die eine faire Beurteilung der Betroffenen sicherstellen oder zumindest fördern. Erkennbare Manipulationen, die von wenigen Personen mit Schädigungsabsicht erfolgen, sind auszuschließen. Schließlich müssen die Betroffenen auch Gelegenheit erhalten, sich über die Bewertungsgrundlagen zu unterrichten und auch ihre Sicht der Dinge auf der Bewertungsplattform darzustellen.

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