Mainz 05 auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht auf dem Weg in die 1. Liga

- Pressemitteilung vom 7. August 2009

Auch Vereine haben Daten zu schützen. Vielen Vereinen ist aber nicht bewusst, dass die Verarbeitung von Mitgliedsdaten oder von personenbezogenen Daten, die sich aus den Vereinsaktivitäten ergeben, datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Dies gilt von der Kreisklasse bis zur 1. Liga und im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle 32.000 Vereine im Lande. Die Großen sollten den Kleinen dabei mit gutem Beispiel vorangehen, was aber nicht immer der Fall ist. Mainz 05 etwa war auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht bisher nur zweitklassig.

Die gemeinsam mit der Polizei betriebene Videoüberwachung des Spielbetriebs kann auch Bereiche erfassen, die nicht überwacht werden dürfen. Außerdem wird nicht in allen Bereichen, die überwacht werden dürfen, auf die Videoanlage hingewiesen. Verein und Polizei haben Abhilfe zugesagt und werden die Videoüberwachung in der neuen Coface-Arena mit dem LfD im Einzelnen abstimmen.

Auch das Internet-Angebot von Mainz 05 ist in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu überarbeiten. Der Antrag auf Mitgliedschaft darf z.B. nicht dazu führen, dass die Mitgliedsdaten automatisch auch für Werbezwecke verwendet werden. Wenn der Verein künftig - wie zugesagt - über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügt, wird Mainz 05 sicherlich bald auch beim Datenschutz in der 1. Liga spielen, fasste der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner die Datenschutzprüfungen vor Ort zusammen.

Zurück