Am 27. Juni 2013 fand in Erfurt die 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern statt. Im Mittelpunkt der Konferenz standen vier Entschließungen, die mehr Transparenz bei der geheimdienstlichen Überwachung unseres Kommunikationsverhaltens einfordern, Veröffentlichungspflichten bei Verstößen gegen die Lebensmittelhygiene anregen, für eine Stärkung der presserechtlichen Auskunftsansprüche eintreten und für eine aktive Bereitstellung von öffentlichen Informationen im Internet plädieren.
Angesichts der Enthüllungen über umfassende und anlasslose Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes fordert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten die Verantwortlichen in Deutschland und Europa auf, für Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene zu sorgen. Ferner hält die Konferenz die pauschale Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder für nicht hinnehmbar und erwartet von den Gesetzgebern entsprechende Verbesserungen.
Besonderes Augenmerk galt der Pressefreiheit: Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es für notwendig, klarere rechtliche Regelungen für eine effektive und aktuelle journalistische Recherche bei Behörden zu schaffen, die allen Journalisten eine aktuelle und profunde Berichterstattung ohne abschreckende Kosten oder sonstige Hürden ermöglicht.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder sehen zudem die Weiterentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsrechte um aktive Veröffentlichungspflichten als unerlässlich an. Sie halten zur Umsetzung von Open Data - also der aktiven Bereitstellung öffentlicher Informationen im Internet - eine klare gesetzliche Grundlage für erforderlich und empfehlen in ihrem Positionspapier zur Entschließung Open Data stärkt die Informationsfreiheit Eckpunkte für deren Ausgestaltung. Neben klareren Regelungen zu Veröffentlichungen von Daten sollte es einen subjektiven, durchsetzbaren Anspruch auf die Veröffentlichung geben. Öffentlich bereitgestellte Daten dürften darüber hinaus auch nicht durch Verwendungsbeschränkungen blockiert werden.Die Kosten der Verwaltung könnten durch Open Data langfristig reduziert werden. Eine proaktive Bereitstellung von Informationen erspare zudem die Bearbeitung individueller Informationszugangsanträge.
Nachbesserungsbedarf gibt es auch bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen im Lebensmittelbereich. Durch eine Reihe verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen sind Veröffentlichungen von Hygieneverstößen auf eigens dafür geschaffenen Internetplattformen einiger Bundesländer unter anderem deshalb gerichtlich gestoppt worden, weil die gesetzliche Grundlage eine Veröffentlichung schon bei niedrigen Verstößen zulasse und keine Grenze für die Dauer der Veröffentlichung existiere. Damit werde unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Unternehmen eingegriffen. Die Informationsbeauftragten des Bundes und der Länder fordern daher, die gesetzliche Grundlage zu überarbeiten und im Fachdialog mit den Ländern ein Transparenzsystem zu schaffen, das in eine rechtskonforme und effektive Gesamtkonzeption eingebunden wird.
Die Entschließungen der Informationsfreiheitsbeauftragten sind im Wortlaut beigefügt, das Protokoll der Konferenz wird demnächst auf dieser Homepage zum Nachlesen eingestellt.
Die nächste Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder wird Ende der zweiten Jahreshälfte ein weiteres Mal unter dem Vorsitz des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Thüringen stattfinden.
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Entschließungen
- Open Data stärkt die Informationsfreiheit - sie ist eine Investition in die Zukunft!
- Positionspapier - Informationsfreiheit und Open Data
- Transparenz bei Sicherheitsbehörden
- Verbraucher durch mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schützen - Veröffentlichungspflichten für Hygieneverstöße jetzt nachbessern!
- Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch des Bundes