Smartphones sind elektronische Plaudertaschen, auch wenn man nicht telefoniert urteilt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, angesichts der neuesten Berichte über die Speicherung von Standortdaten und Bewegungsprofilen durch Apple iPhones. Sie geben preis, wo der Nutzer sich aufhält und wofür er sich interessiert; außerdem fertigen sie offenbar teils unerkannt Fotoaufnahmen. Für aktuelle Standortdaten sei seit einiger Zeit bekannt, dass Apple oder auch Google diese regelmäßig erfassten; nach Auskunft der Unternehmen in nicht-personenbezogener Form. Für die jetzt offenbar gewordene Speicherung von Bewegungsprofilen auf den Geräten sei hingegen offen, für welchen Zweck sie erhoben würden und welche Stellen Zugriff darauf hätten. Aber auch, wenn keine Weitergabe der Daten erfolge, sei es nicht hinnehmbar, dass Arbeitgeber oder Lebenspartner Bewegungsprofile der iPhone-Besitzer ohne deren Zutun einsehen könnten.
Es reicht aus Sicht des Landesbeauftragten nicht aus, dass die Anbieter sich über pauschale Formulierungen in den Nutzungsbedingungen das Einverständnis zu einer nur unklar umschriebenen Datenverarbeitung geben lassen. Die Sensibilität der Daten, die diese in hohem Maß persönlichen Geräte preisgeben, und der Einblick in Verhaltensweisen und Lebensgewohnheiten der Nutzer, den sie ermöglichen, erfordern grundsätzlich eine Zustimmung zur Datenerhebung und Weitergabe im konkreten Fall, so Wagner. Ich muss als Nutzer erkennen und steuern können, dass und welche Daten weitergegeben werden. Eine einzelne Nachfrage bei der Installation einer Anwendung oder der Inbetriebnahme des Gerätes, mit der ein pauschaler Datenzugriff erlaubt wird, reicht nicht aus.
Die Speicherung der Standortdaten ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in einer Vielzahl von Fällen durch die Geräte selbst oder durch die darauf laufenden Anwendungen (Apps) eine ganze Reihe weiterer personenbezogener Daten an Dritte übermittelt würden, ohne dass die Nutzer hiervon Kenntnis erhielten.
Die Beantwortung eines Fragenkatalogs, den die Datenschutzaufsichtsbehörden Apple in diesem Zusammenhang vorgelegt haben, kann dabei nur ein erster Schritt sein, zumal vergleichbare Probleme auch für andere Smartphone-Plattformen existieren. Die Anbieter entsprechender Geräte und die jeweiligen Diensteanbieter müssen datenschutzfreundliche Funktionalitäten und den Grundsatz der Datensparsamkeit ernst nehmen. Von besonderer Bedeutung ist die umfassende Information der Nutzer über die Erhebung und Verwendung ihrer Nutzungsdaten. Dies gilt sowohl für die grundlegenden Betriebssysteme als auch die jeweiligen Anwendungen (Apps).
Wir brauchen eine größere Transparenz bei der Preisgabe personenbezogener Daten und bessere Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten für die Nutzer bis hin zur Löschung der einschlägigen Daten, fordert der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte.