Gemeinsame Pressemitteilung der Verbraucherzentrale und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz.
Nach Google Street View lässt auch Microsoft Kamerawagen durch deutsche Straßen fahren, um die Hausansichten in seinem Panoramadienst Bing Maps Streetside weltweit zu veröffentlichen. Verbraucher haben noch bis zum 30. September 2011 die Möglichkeit, der Veröffentlichung bereits vorab zu widersprechen. Darauf weisen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz hin.
Sowohl private Hauseigentümer als auch Mieter, die Bedenken gegen eine Veröffentlichung ihres Hauses im Internet haben, können gegen die Veröffentlichung von Hausansichten im Internetangebot Streetside vorab Widerspruch einlegen. Um das betroffene Haus eindeutig identifizieren zu können, müssen sie ein spezielles Formular von Microsoft verwenden. Dieses kann im Internet unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx abgerufen werden. Das Formular und der Widerspruch kann auch schriftlich bei
Microsoft Deutschland GmbHWiderspruch Bing Maps StreetsidePostfach 10 10 3380084 München
angefordert bzw. eingelegt werden.
Auch nach Ablauf der Frist ist ein Widerspruch noch möglich. Das Un-ternehmen will diesen aber erst dann berücksichtigen, wenn der Dienst frei geschaltet wurde. Dann allerdings sind die Hausansichten bereits im Internet. Und selbst wenn Microsoft die Bilder dann aus seinem Angebot entfernt, die Erfahrungen von Daten- und Verbraucherschützern zeigen: Das Internet vergisst nie! Und die Daten, die einmal im Netz sind, kann man nicht mehr zurückholen.
Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Betroffene auf den Internetseiten des Landesdatenschutzbeauftragten und bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter http://www.vz-rlp.de/bing sowie in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.