Mobiltelefon der Kanzlerin abgehört? Folgen für das Land

- Pressemitteilung vom 24. Oktober 2013

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat bereits vor einigen Monaten die Frage der Sicherheit der Telefonie durch rheinland-pfälzische Landesstellen thematisiert. Dabei hat sich Folgendes ergeben:Die Telefonie von Landesstellen sowie von einem Teil der Kommunen wird über private Betreiber abgewickelt. Hier stellen sich besondere Fragen, da die telefonische Kommunikation - anders als die Datenkommunikation über die beiden Landesnetze - gegenüber dem Provider nicht geschützt ist. Es gibt keine Lösung, die Gesprächsdaten gegenüber dem Provider generell auf der Netzebene wirksam sichern kann. Der größte Teil der Handy-Kommunikation wird zudem über das GSM-Protokoll abgewickelt. Die dort eingesetzte Verschlüsselung ist seit Jahren kompromittiert.

Nach Auskunft des Innenministeriums liegen beim Verfassungsschutz des Landes keine Erkenntnisse über Zugriffe ausländischer befreundeter Nachrichtendienste auf rheinland-pfälzische Netze vor. Die Betreiber hätten sich vertraglich eindeutig dazu verpflichtet, sich an die deutschen Datenschutzgesetze (LDSG, BDSG und TKG) zu halten. Bei einem Verstoß würden nicht nur die außerordentliche Kündigung, sondern auch Vertragsstrafen drohen.

Der LfDI hat in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin im August dieses Jahres besonders auch die Frage der technischen Sicherheit rheinland-pfälzischer Netze thematisiert. Die Landesregierung ist für dieses Thema aufgeschlossen und dabei, Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus zu entwickeln.

Solange unklar ist, auf welchem Weg und in welchem Umfang ein Abhören des Handys der Kanzlerin erfolgt sein könnte, ist eine konkrete Beurteilung allerdings nicht möglich, ob über die bereits bisher bekannten Schwachstellen hinaus neue Sicherheitslücken ausgenutzt worden sind.

Es muss bei der allgemeinen Aussage bleiben, dass niemand von absoluter Sicherheit und Vertraulichkeit der Handy-Telefonie ausgehen kann. Der Telefonverkehr kann wirksam nur durch den Nutzer selbst verschlüsselt werden; dies ist aber eine Frage der Kosten und des Aufwands. Dennoch muss die Landesregierung in Würdigung der neuen Erkenntnisse entscheiden, welche Bereiche besonders schutzbedürftig sind und wo deshalb die Einrichtung besonderer Verschlüsselungstechnik erforderlich ist.

Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass eine solche Verschlüsselung nur zwischen Kommunikationspartnern wirksam werden kann, die beide die gleiche Lösung einsetzen. Schließlich ist eine Verschlüsselung der Telekommunikationsverbindungsdaten (der Verkehrsdaten, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat) grundsätzlich nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann es immer nur eine teilweise sichere Handykommunikation, nie aber eine flächendeckend zufriedenstellende Lösung geben.

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