Am 4. September 2009 trafen sich am Sitz des Landtags auf Einladung des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz die Erfahrungsaustauschkreise der betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Erfa-Kreise) Koblenz und Mannheim/Ludwigshafen zu einer gemeinsamen Sitzung. Erstmals seit Übertragung der aufsichtsbehördlichen Befugnisse für den Datenschutz in der Privatwirtschaft im Herbst 2008 konnte _LfD Wagner 40 betriebliche Datenschutzbeauftragte von rheinland-pfälzischen Unternehmen in Mainz begrüßen. Gegenstand der Erörterungen war zum einen der diesjährige Schwerpunktbereich des Landesdatenschutzbeauftragten, die Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz.
Zunächst gab der Leiter des Bereichs Datenschutz in der Privatwirtschaft, Dr. Stefan Brink, einen Überblick über die aktuelle Situation der Videoüberwachung durch Staat und Unternehmen, sodann standen die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September 2009 im Mittelpunkt der Diskussion. Unter reger Teilnahme der betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurden aktuelle Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz, zum Scoring aber auch zur zukünftigen Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten in ihren Unternehmen erörtert. Schließlich skizzierte LfD Wagner das Verhältnis der Datenschutzaufsichtsbehörde zu den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und schlug Wege zu einer Vertiefung und Verbesserung der Kooperation vor.
Entscheidend für das Niveau des Datenschutzes in den Unternehmen ist weniger die gesetzgeberische und aufsichtsbehördliche Tätigkeit des Staates, sondern vielmehr das Engagement und die Durchsetzungsfähigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, betonte Wagner. Dem pflichteten die Erfa-Kreis-Vorsitzenden von Koblenz, Frau Dr. Angelika Wiersgalla (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V.) und Kurt Ziener (Erfa-Kreis Mannheim/Ludwigshafen) bei. Beide begrüßten die Intensivierung des gegenseitigen Austausches und regten ein erneutes Treffen im Frühjahr des Jahres 2010 an, auf welchem man sich über erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz austauschen könnte.