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Neue Datenschutzkommission konstituiert sich Erstes Treffen der Datenschutzkommission des rheinland-pfälzischen Landtags in der 17. Legislaturperiode

- Pressemitteilung vom 14. September 2016

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßte gestern die neu besetzte Datenschutzkommission der 17. Legislaturperiode zu ihrer konstituierenden Sitzung. Die Mitglieder wählten den SPD-Abgeordneten Heiko Sippel einstimmig zum neuen Vorsitzenden und die CDU-Abgeordnete Marlies Kohnle-Gros zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Die Landesdatenschutzkommission hat gemäß § 26 Landesdatenschutzgesetz die Aufgabe, den LfDI bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.

LfDI Kugelmann ließ bei der Vorstellung aktueller Themen keinen Zweifel daran, dass ein breites Spektrum an Datenschutzthemen in den kommenden Jahren für die Bürgerinnen und Bürger im Land bewältigt werden muss: Nicht nur die europäische Datenschutzgrundverordnung stellt uns in den kommenden Jahren vor fundamentale Umwälzungen. Auch der Bereich Technik und eine datenschutzkonforme Weiterentwicklung sicherheitsbehördlicher Arbeit werden uns in den nächsten Monaten und Jahren fordern. Daneben engagieren wir uns weiterhin intensiv in der Präventionsarbeit an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wo wir junge Menschen dafür sensibilisieren, wachsam mit den eigenen Daten und Bildern umzugehen. Und natürlich sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Rheinland-Pfalz sowie für die öffentliche Verwaltung.

Der neue Vorsitzende der Datenschutzkommission, Heiko Sippel, verweist auf die beiden Dimensionen der Arbeit des LfDI: Der Datenschutz nimmt in der modernen Daten- und Informationsgesellschaft eine zentrale politische Rolle ein. In Zeiten, in denen es technisch leicht möglich ist, Abermillionen von personenbezogenen Informationen zu erheben und per Mausklick um den Globus zu schicken, muss der Staat für das Grundrecht auf informationelle Selbststimmung aktiv eintreten. Zugleich darf Datenschutz nicht zum Selbstzweck verkommen: Gerade die Digitalisierung hält auch vielfältige Chancen für das Gemeinwesen bereit. Eine Kernaufgabe ist es, die unterschiedlichen Interessen ausgewogen abzuwägen.

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