Hierzu erklärt Professor Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz: „Rheinland-Pfalz war Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit: Hier wurde beim Landtag frühzeitig ein Lobbyistenregister eingeführt und eine weitgehende Transparenz-Plattform etabliert; seit Anfang dieses Jahres steht sie in vollem Umfang zur Verfügung. Die veröffentlichten Informationen festigen das Vertrauen in staatliches Handeln. Eine entsprechende Transparenz ist auch mit Blick auf den Einfluss von Dritten auf politische Entscheidungen und Gesetzesvorhaben sinnvoll. Denn ein verpflichtendes Register, in dem Informationen zu Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern aufgeführt werden, kann dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Handeln der Exekutive besser nachvollziehen können. Ein verpflichtendes Register kann so das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie stärken.“
Kugelmann weist darauf hin, dass die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland bereits 2019 gefordert hat, auch auf Bundesebene ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen. Unmissverständlich heißt es in einem Antrag etwa: „Angesichts der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Realität und der Regelungsmaterien kann es im demokratischen Willensbildungsprozess oftmals hilfreich sein, auf die Expertise von unterschiedlichen Personen, Gruppierungen und Beteiligten aus Gesellschaft und Wirtschaft zurückgreifen zu können. Die Art und Weise einer solchen Einflussnahme muss jedoch transparent sein. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wer im Laufe des Entstehungsprozesses an der Formulierung eines Gesetzentwurfs beteiligt war und wer in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln auf politische Entscheidungen einzuwirken versucht. Verflechtungen insbesondere zwischen Politik und Wirtschaft sind erkennbar zu machen, damit verdeckte Einflussnahmen erschwert sowie eine öffentliche Kontrolle ermöglicht wird.“
Kugelmann betont: „Es ist aus gutem Grund Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, welche einzelnen Informationen in ein Lobbyregister aufgenommen werden sollen. Die Vorstellungen hierzu gehen weit auseinander – von einer Auflistung der Interessenvertretungen bis hin zu einem „exekutiven oder legislativen Fußabdruck“, der angibt, wer in welcher Form an einem Gesetzestext mitgewirkt hat. Als Beauftragter für die Informationsfreiheit werde ich auch in Zukunft für eine weitgehende Transparenz werben. Die vielen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an meine Behörde zeigen, dass immer mehr Menschen genau wissen und verstehen wollen, auf welcher Informationsbasis Regierungen und Behörden Entscheidungen treffen.“
Die Entschließung der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland am 12. Juni 2019 in Saarbrücken zum Lobbyregister finden sie hier.