Neuregelungen im Landesdatenschutzgesetz

- Pressemitteilung vom 16. Juli 2002

Am 18. Mai 2002 ist das Landesdatenschutzgesetz in einer neuen Fassung in Kraft getreten.

Als wesentliche Neuregelungen sind hinzugekommen:

  • Erleichterung von Datenübermittlungen innerhalb der EG, § 17
  • Grundsatz der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung, § 1 Abs. 3
  • Besonderer Schutz für besondere Arten von personenbezogenen Daten, § 3 Abs. 9
  • neue Datenschutzkontrollmaßnahmen (Verfügbarkeits-, Zweckbindungs-, Dokumentations- und Verarbeitungskontrolle), § 9 Abs. 2
  • Widerspruchsrecht in besonderen Fällen, § 19 Abs. 4
  • Voraussetzungen der Videoüberwachung, § 34
  • Bedingungen des Chipkarteneinsatzes, § 35
  • Vorabkontrollpflicht in besonderen Fällen, § 9 Abs. 5 (siehe gesonderte Checkliste)
  • Recht auf Benachrichtigung in besonderen Fällen, § 18 Abs. 1 (siehe gesonderte Checkliste)
  • Verbot der automatisierten Einzelentscheidung zu Lasten des Betroffenen, § 5 Abs. 5 (siehe gesonderte Checkliste).
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