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nützlich und neugierig - Zehn Jahre Smartphone

Als am 9. Januar 2007 das Unternehmen Apple das erste iPhone vorstellte, ahnte niemand, welchen Siegeszug diese Geräteklasse innerhalb der nächsten Jahre antreten würde und welchen Stellenwert Smartphones im Alltag vieler Menschen einnehmen sollten. Smartphones und Apps sind heute die Standbeine der mobilen Internet-Nutzung. Sie sind persönliche Begleitgegenstände wie Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren und begleiten die Geräte ihre Besitzer auf Schritt und Tritt.

Als am 9. Januar 2007 das Unternehmen Apple das erste iPhone vorstellte, ahnte niemand, welchen Siegeszug diese Geräteklasse innerhalb der nächsten Jahre antreten würde und welchen Stellenwert Smartphones im Alltag vieler Menschen einnehmen sollten. Smartphones und Apps sind heute die Standbeine der mobilen Internet-Nutzung. Sie sind persönliche Begleitgegenstände wie Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren und begleiten die Geräte ihre Besitzer auf Schritt und Tritt. Für viele Nutzerinnen und Nutzer sind sie der am häufigsten genutzte Computer.

Die digitalen Alleskönner verfügen dabei über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzer und deren soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten, Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Fitness- und Gesundheitsdaten, Interessen und Vorlieben. Häufig werden diese Daten jedoch ohne Einwilligung der Nutzer an Dritte übermittelt und zu teils fragwürdigen Zwecken genutzt.

"So nützlich Smartphones im Alltag sind, so neugierig sind sie auch! Ein großer Teil der Smartphone-Anwendungen, der sogenannten "Apps", greift in einer Weise auf die Daten des Smartphones zu, die die Nutzer so nicht erwarten.", stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dieter Kugelmann dar. "Etwa, wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das Adressbuch, die Telefonliste, den Standort des Nutzers oder die von ihm besuchten Webseiten zugreift - ohne den Nutzer darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen."

"Diese Daten sind Ware und Währung, aber diese Ware ist grundrechtlich geschützt", meint Kugelmann. "Je gezielter z.B. Werbung auf die Nutzer zugeschnitten werden kann, desto mehr lässt sich damit erlösen. Im Internet mag vieles kostenlos sein, umsonst ist es nicht. Häufig zahlen die Nutzer für kostenlose Angebote mit Ihren Daten. Werbung ist weder kriminell noch unmoralisch, und viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen möglicherweise auch entsprechende Produktinformationen.", so Kugelmann, "Allerdings sollte das Auslesen der teils hochsensiblen Smartphone-Daten mit Wissen und Billigung der Nutzer erfolgen, und nicht hinter deren Rücken. Welche Daten nach welchen Kriterien wie zusammengeführt werden, kann keine Nutzerin und kein Nutzer einschätzen. Die Übermittlung der Daten an Dritte und die Zwecke, für die sie verwendet werden, müssen erkennbar sein, und die Nutzerinnen und Nutzer müssen über Möglichkeiten verfügen, einzugreifen und dies auch unterbinden zu können!".  

 

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