Am 16. Januar 2012 legten das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vor. Kernstück des Entwurfs ist die zivilrechtliche Einführung der Vertragsform des Behandlungsvertrags (§ 630a BGB-E). Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungsverträgen bestehenden Patientenrechte zusammengeführt und für alle Beteiligten transparent geregelt werden.
Eine Stärkung der Patientenrechte ist auch aus Sicht des Datenschutzes zu begrüßen. Allerdings halten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder den vorgelegten Entwurf, der heute dem Bundeskabinett zugeleitet werden soll, im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen für nicht ausreichend. Auf den datenschutzrechtlichen Anpassungsbedarf wurden die verantwortlichen Bundesminister bereits frühzeitig hingewiesen. Gleichwohl blieben die Vorschläge der Datenschutzbeauftragten bislang unberücksichtigt. Aus Anlass der bevorstehenden Kabinettsberatung fordert die Datenschutzkonferenz nun die Bundesregierung in einer förmlichen Entschließung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und damit die Patientenrechte umfassend zu stärken.
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weitere Informationen
- Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
- Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums