Die Fallzahlen des Landesbeauftragten belegen, wie sich das Tätigkeitsfeld des LfDI durch die Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung gewandelt hat und die Zahl der Geschäftsvorgänge gesteigert haben. Die Beschwerden der betroffenen Personen, Beratungsanfragen der Verantwortlichen und die Meldung von Datenpannen haben sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich signifikant zugenommen. Insbesondere die steigende Anzahl von Beschwerden nach der Datenschutz-Grundverordnung führt dazu, dass die effektive Durchsetzung im Fokus des LfDI steht. "Anders als früher muss nunmehr jeder Beschwerde mit einem verbindlichen Beschluss wirksam abgeholfen werden. Diese verbindlichen Entscheidungen des LfDI, die in teils langwierigen Verwaltungsverfahren ergehen, können vor Gericht sowohl durch den Verantwortlichen als auch die betroffene Person angegriffen werden. Es sind bereits 12 Gerichtsverfahren anhängig und ich rechne mit einer zukünftigen Steigerung", stellt der LfDI Prof. Dr. Kugelmann fest.
Die Datenverarbeitungen, gegen die sich die Beschwerden richten, sind vielfältiger Natur und betreffen die gesamte Bandbreite der Lebenssachverhalte. So war etwa die unbefugte Nutzung einer Handynummer, mit der ein Arzt eine Patientin unter amourösen Absichten kontaktierte, Gegenstand einer Eingabe beim Landesbeauftragten. Auch ein Polizist in Rheinland-Pfalz nutzte die dienstlich erlangte Handynummer einer Zeugin, um privat Kontakt aufzunehmen. Gegen ihn wurde durch den LfDI eine entsprechende Geldbuße verhängt.
Die Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz ist weiterhin ein Massenphänomen und damit einhergehend auch entsprechende Beschwerden. Bei einer Kontrolle eines Einkaufszentrums in Montabaur waren in zahlreichen Geschäften Videoüberwachungsanlagen registriert worden, für die es keine ausreichenden – nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen – Hinweise und Informationen gab.
Intensiv verfolgt werden zudem Fälle, in denen der LfDI Verstöße bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten feststellt. Dies betrifft etwa ein laufendes Verfahren gegen eine große medizinische Einrichtung, in der Patientendaten nicht ausreichend vor einer fehlerhaften Verarbeitung geschützt wurden oder einen Fall, in dem ein Arbeitgeber im Rahmen des Bewerbungsverfahrens unnötiger Weise zahlreiche schützenswerte personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber abfragte.
"Personenbezogene Daten werden in der digitalen Gesellschaft facettenreich verarbeitet und so ist unser Tätigkeitsfeld nach wie vor vielfältig. Der effektive Schutz personenbezogener Daten kann nur mit Durchschlagskraft behördlicher Aufsicht gewährleistet werden. Dazu gehören neben großer Expertise auch ausreichende Ressourcen, um die Aufgaben der Beschwerdebearbeitung, der Rechtsdurchsetzung und auch die Aufgabe der Beratung der Verantwortlichen zu bewältigen", resümiert der LfDI Prof. Dr. Kugelmann.
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